Vorlage - MUE/2016/008  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
07.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Müden (Aller) wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß 1. Änderungssatzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Müden (Aller) vom 12.06.2013 erhält der Vertreter des nebenamtlichen Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 EUR.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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