Vorlage - MUE/2016/011  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung
der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
07.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)  

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

CDU-Fraktion = 4 Sitze

SPD-Fraktion  = 3 Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion

Ausschuss

1. Zugriff CDU

 

2. Zugriff SPD

 

3. Zugriff CDU

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

 

 

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich nach der Berechnung ergeben, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei 7-er Ausschüssen die Verteilung 4 Sitze CDU und
3 Sitze SPD.

 


Zu d)

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Haushaltsausschuss, im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie im  Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

je drei Bürgervertreter benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

Patrik Schubert

Jan Hustedt

Waldemar Stele

Mathias Herbig

Frank Schrader

Klaus Rukat

Dorothea Brauer

Christian Kolodinski

Martin Menke

 

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. CDU, 2. SPD, 3. CDU.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
Nach oben springen