Vorlage - MEI/2016/321  

Betreff: Pflichtenbelehrung eines Bürgervertreters;
hier: Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
17.03.2016 
26. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
07.04.2016 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
Anlagen:
RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43  

Sachverhalt:

 

Als nachfolgender Bürgervertreter für Herrn Armin Wolschendorf wird Herr Christian Brand als Bürgervertreter benannt.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglieder des Sport-, Sozial- und Kulturausschuss

 

Christian Brand

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Bürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RechtsvorschriftNKomVG__71_40_43 (257 KB)      
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