Vorlage - MEI/2016/326  

Betreff: Antrag auf Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG);
hier: Errichtung von 11 Windenergieanlagen ("Windpark Seershausen")
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:65-30-00/4
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
07.04.2016 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Kurzbeschreibung des Projektes  
Entwicklungskonzept Textteil  
Entwicklungskonzept Plan  
Windenergieanlagen Abstandsradien  

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeinde Meinersen gibt gegenüber dem Landkreis Gifhorn folgende Stellungnahme ab:

 

 

„Mit Schreiben vom 20.01.2016 bitten Sie um Stellungnahme der Gemeinde Meinersen zum obengenannten Vorhaben gem. § 36 BauGB.

 

Die Beantragung des Vorhabens durch den Investor erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt sehr verfrüht, da sich der Zweckverband Großraum Braunschweig als regionalraumplanende Behörde noch im Verfahren zur Windenergiestandortausweisung befindet. Zu erwarten sind dort auch Veränderungen in der Gebietskulisse gegenüber der ersten Offenlegung im Verfahren. Insofern irritiert mich daher auch die frühzeitige Einleitung eines Immissionsschutzverfahrens zum Vorhaben.

 

In der Samtgemeinde übernimmt der Gemeindeteil Meinersen die Funktion des Grundzentrums, insofern ist eine Daseinsvorsorge über den Bedarf der Eigenentwicklung hinaus zu gewährleisten.

 

Der Gemeindeteil Seershausen befindet sich westlich der Oker, die mit ihren Uferbereichen als Natura 2000-Gebiet, als Vorranggebiet für den Hochwasserschutz und für Natur und Landschaft festgelegt ist. Sie schließt die Siedlungsentwicklung des Gemeindeteils in Richtung Osten aus. Im Süden der Ortslage ist die Siedlungsentwicklung am Wald ebenfalls an ihre Grenzen gestoßen, durch die Errichtung einer Biogasanlage im Norden von Seershausen kommen für eine zukünftige bauliche Entwicklung nur Flächen im Westen in Frage. Unterstützt wird die oben aufgeführte Argumentation durch das vorliegende Entwicklungskonzept der Gemeinde Meinersen.

 

Im vorliegenden Entwurf wird der von der Gemeinde Meinersen geforderte Abstand von 1.000 m zum Entwicklungskonzept nicht eingehalten. Auch der im westlichen Bereich liegende Flugplatz des Modellflugvereines Seershausen, der eine entsprechende Zulassung für Modellflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg besitzt, findet in den Planungen ebenfalls keine Berücksichtigung. Die Abstandsradien zum „Gut Hardesse“ und den Gemeindeteil Warmse erscheinen mir grenzwertig.

 

Ferner ist den Antragsunterlagen zu entnehmen, dass die Umweltauswirkungen über den Grenzbereich hinausgehen bzw. grenzwertig sind.

 

Hinsichtlich des zu erwartenden Schalls werden laut Geräuschimmissionsgutachten die Richtwerte an allen Immissionspunkten zwar tagsüber eingehalten, allerdings nachts der Immissionsrichtwert an vereinzelten Immissionsorten überschritten, was zur Folge hat, dass einige WEA nachts im leistungsreduzierten Modus betrieben werden müssten. Aus diesem Grunde rege ich daher an, dass die Windenergieanlagen so geplant werden, dass bezüglich der Immissionsrichtwerte gegenüber der Bevölkerung keine Irritationen entstehen.

 

Darüber hinaus werden die Richtwerte der maximal möglichen Schattenwurfdauer an den meisten Immissionspunkten nicht eingehalten und sollen wiederum mit einer entsprechenden Regeltechnik versehen werden, um den Schattenwurf auf das maximale höchstzulässige Maß zu reduzieren. Auch hier bitte ich Sorge dafür zu tragen, dass die Wohnbebauungen/Ortslagen nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus beeinträchtigt werden.

 

Aufgrund der obengenannten Argumentation wird das Einvernehmen der Gemeinde Meinersen nicht erteilt.“

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn hat die Gemeinde Meinersen an dem Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); hier: Errichtung Windpark Seershausen, beteiligt. Die BayWa r.e. Wind GmbH hat die Erteilung einer Genehmigung für das Vorhaben „Errichtung des Windparks Seershausen mit 11 Windenergieanlagen“ beim Landkreis Gifhorn beantragt. Als betroffene Gebietskörperschaft hat nunmehr die Gemeinde Meinersen die Möglichkeit, das Vorhaben zu prüfen und mit einer entsprechenden Stellungnahme bis zum 31.05.2016 zu versehen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlage/n:

Kurzbeschreibung des Projektes

Entwicklungskonzept der Gemeinde Meinersen, Gemeindeteil Seershausen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzbeschreibung des Projektes (1086 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklungskonzept Textteil (50 KB)      
Anlage 3 3 Entwicklungskonzept Plan (747 KB)      
Anlage 4 4 Windenergieanlagen Abstandsradien (350 KB)      
Nach oben springen