Vorlage - SGM/2016/542
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Beschlussvorschlag:
1. Unter Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln ist die Gemeindeverbindungsstraße „Bäckerweg“ in einer Fahrbahnbreite von 5,00 m in Asphaltbauweise neu herzustellen. Die Bankette werden beidseitig in einer Breite von 50 cm in Schotter befestigt. Es ist ein Förderantrag an das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig zu stellen.
2. Das Ingenieurbüro Andree Kepper aus Gifhorn erhält den Auftrag zur Fertigung der Entwurfsunterlagen.
Sachverhalt:
Der baulich schlechte Zustand der Fahrbahn macht mittelfristig eine grundhafte Erneuerung zwingend erforderlich. Zur Finanzierung der Maßnahme und Erlangung etwaiger Fördermittel hat kürzlich ein Gespräch mit dem Amt für regionale Landesentwicklung aus Braunschweig stattgefunden. Der Zuwendungsgeber hat signalisiert, für diese Maßnahme EU-Fördermittel im Jahre 2017 bereitzustellen. Die entsprechenden Anträge sind baldmöglichst zu stellen.
In der Wahl der Fahrbahnbreite ist die Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RLW) maßgebend. Diese Richtlinie sieht für einen Verbindungsweg eine Breite von 5,00 m vor. Die Bankette werden beidseitig in einer Breite von 50 cm in Schotter befestigt.
Diese Vorgaben sind zwingende Voraussetzung, um überhaupt Fördermittel erhalten zu können.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Über die entstehenden Herstellungskosten sowie die Zuwendungen und Anliegerbeiträge kann zum jetzigen Planungsstand keine Aussage gemacht werden. Es geht erstrangig um die Beantragung von Fördermitteln beim Zuwendungsgeber.
Anlage/n:
Keine
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