Vorlage - SGM/2016/546  

Betreff: Beitragsstaffel für Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen;
hier: Anpassung der Abrechnungsmodalitäten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-51 13 07-Poe.
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
19.05.2016 
18. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.06.2016 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten im Rahmen der Beitragsstaffel für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Ausgangsbasis für die Berechnung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist die Entscheidung des Samtgemeinderates über die „Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen; hier: Anpassung der Beitragsstaffel zum 01.08.2002“ in seiner Sitzung vom 19.03.2002. Auf die anliegende Beschlussvorlage Nr. 2002.0065/00 wird ausdrücklich Bezug genommen.

 

Im Rahmen der Beitragsabrechnung haben sich die Abrechnungsmodalitäten bei der einzelfallbezogenen Berechnung in den Gebietseinheiten seit 2002 sehr unterschiedlich entwickelt. Daneben haben sich in der Vergangenheit immer wieder besondere Einzelfälle ergeben, die bislang nicht bzw. nicht abschließend geregelt waren.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Gebietseinheiten im Landkreis Gifhorn eine Vereinheitlichung der o. a. Rahmenbedingungen unter Beteiligung der Träger erarbeitet, die nachstehend in einer Synopse gegenübergestellt worden sind.

 

Die Änderungen wurden inzwischen von allen Gebietseinheiten umgesetzt und werden die Transparenz und Rechtssicherheit im Abrechnungsverfahren für alle Beteiligten erhöhen.


 

Inhalt

Neue Regelung

Bisherige Regelung

 

Beitragsfreies Jahr

Kinder im beitragsfreien Kita-Jahr (letztes Jahr vor der Einschulung) sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 KiTaG bis zu einer Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei. Die Zeit darüber hinaus wird abgerechnet.

 

Für die abzurechnende Betreuungszeit wird eine Pauschale von 15,50 € monatlich je halbe Stunde erhoben.

Dies wird bereits in der Samtgemeinde Meinersen umgesetzt.

 

Geschwister-ermäßigung bei Kindern im beitragsfreien Jahr und bei Integrations-kindern

Für das zweite Kind ermäßigt sich der Beitrag um 50%, das dritte Kind bleibt beitragsfrei, wenn die Kinder gleichzeitig den Kindergarten/die Krippe/den Spielkreis oder die Kindertagespflege besuchen.

 

Kinder im beitragsfreien Jahr sowie Integrationskinder zählen bei der Geschwisterermäßigung nicht mit. Die Geschwisterermäßigung gilt nur für alle beitragspflichtigen Kinder. Kinder im beitragsfreien Jahr, die lediglich eine Pauschale wegen eines erhöhten Betreuungsbedarfs zahlen, zählen bei der Geschwisterermäßigung nicht mit.

 

 

Für die Betreuung von Grundschulkindern außerhalb der verlässlichen Grundschule wird ebenfalls keine Geschwisterermäßigung gewährt.

 

Für das zweite Kind ermäßigt sich der Beitrag um 50%, das dritte Kind bleibt beitragsfrei, wenn die Kinder gleichzeitig den Kindergarten/die Krippe/den Spielkreis oder die Kindertagespflege besuchen.

 

Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn sich das älteste Kind im beitragsfreien Jahr befindet. Dies gilt grundsätzlich nur für gemeindeeigene Geschwisterkinder, die ausschließlich im Gebiet der Samtgemeinde Meinersen betreut werden.

 

Eltern von Integrationskindern zahlen keine Elternbeiträge. Somit zählen sie auch nicht bei der Geschwisterermäßigung.

 

Diese Geschwisterregelung wird ebenfalls nicht bei der Schulkindbetreuung angewendet.

Einkommens-berechnung allgemein

 

Die Eltern werden weiterhin aufgefordert, sowohl den Steuerbescheid aus dem Vorvorjahr als auch aktuelle Einkommensnachweise (die letzten drei Monate) einzureichen. Das stellt sicher, dass auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.

 

Außerdem sollen ab diesem Jahr bei allen Familien auch die Einkommensnachweise aus dem November vorgelegt werden. Die jährlichen Sonderzahlungen von VW-Mitarbeitern werden weiterhin in die Berechnung des Einkommens einfließen.

 

Die Eltern müssen sowohl den Steuerbescheid aus dem Vorvorjahr als auch aktuelle Einkommensnachweise (die letzten drei Monate) einreichen. Das stellt sicher, dass auch Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden.

 

Die Novemberabrechnungen sind nur von VW-Mitarbeitern einzureichen, damit die jährlichen Sonderzahlungen von VW mit in die Berechnung des Einkommens einfließen können.

 

Anrechnung von Elterngeld und Krankengeld

 

Bei der Ermittlung des Einkommens werden zukünftig auch das Elterngeld (tatsächlich ausgezahlter Betrag aus dem Elterngeldbescheid) und das Krankengeld (Bruttobetrag) mit berücksichtigt.

 

bisher keine Berücksichtigung

Kinderfreibeträge

 

Bei der Berechnung der Einstufung ist der jeweils aktuelle Kinderfreibetrag aus dem sächlichen Existenzminimum (2016: 4.608 €) anzurechnen. Kinderfreibeträge werden nur gewährt, wenn sie steuerlich ausgewiesen sind (Lohnsteuerkarte oder Verdienstabrechnung).

 

Seit 01.08.2009 liegt der Kinderfreibetrag bei 5.000 € pro Kind.


Inhalt

Neue Regelung

Bisherige Regelung

 

Eheähnliche Lebens-gemeinschaften

 

In eheähnlichen Lebensgemeinschaften wird zusätzlich zum Einkommen des Sorgeberechtigten auch das Einkommen des Lebenspartners zur Berechnung herangezogen, da dieses Einkommen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Sorge-berechtigten beeinflusst.

 

Dies wird bereits in der Samtgemeinde Meinersen umgesetzt.

 

Erhöhung der Kosten für zusätzliche Stunden-betreuung

 

Benötigen Eltern kurzfristig eine zusätzliche Betreuung, so wird diese mit 5,00 € je angefangene Stunde berechnet (Notfälle).

bisher 2,50 €

 

Ferienbonus

 

Kinder, die in den Schließzeiten der Kita (VW-Werksferien) eine Betreuung benötigen, werden wie gehabt im Rahmen einer Not-Ferienbetreuung betreut. Dafür werden ab diesem Jahr 50 € pro Woche zusätzlich zum Elternbeitrag in Rechnung gestellt.

Es wird jedes Jahr in den Kitas abgefragt, ob eine Feriennotbetreuung gewünscht ist. Dies „kostet“ 25 € pro Woche zusätzlich zum Elternbeitrag. Die Betreuung muss nicht unbedingt in der Samtgemeinde Meinersen erfolgen sondern an einer zentral gelegenen Kita mit der höchsten Nachfrage an Notbetreuung.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Anpassung der Abrechnungsmodalitäten wird finanzielle Auswirkungen zur Folge haben, die zurzeit noch nicht ermittelbar sind.

 


Anlage/n:

keine

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