Vorlage - SGM/2016/550  

Betreff: Neue Bestattungsform - Bestattungen unter Bäumen in Urnenerdröhren
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 67 41 01
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
25.05.2016 
23. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.06.2016 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 - Bestattungszahlen 2010 - 2015  
Anlage 2 - Muster kreisförmige Anlage u. bandförmige Anlage  
Anlage 2a - Beispiel kreisförmige Anlage  
Anlage 3 - WEIHER Baumgrab Systemschnitt 75 u 120 26.08.2015  
Anlage 4 - Bronzedeckel_Rohr_Beschriftungsschilder_v3  
Anlage 5a -ALK Ausdruck FH Hillerse - Grabfeld  
Anlage 5b - Bilder Grabfeld Urnenerdröhren FH Hillerse  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf dem Friedhof Hillerse wird als neue Bestattungsform die Bestattung unter Bäumen in Urnenerdröhren als Gemeinschaftsanlage mit der Möglichkeit einer Urnenbeisetzung in einer Familienerdröhre und Gemeinschaftserdröhre ab dem 01.01.2017 mit einem Nutzungsrecht sowie einer Ruhefrist von 20 Jahren beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Herstellung der Urnenerdröhrenanlage bis Ende Oktober 2016 beauftragt. Weitere Friedhöfe werden nach einer Bereisung mit den Ausschussmitgliedern 2017 festgelegt.

 

  1. Haushaltsmittel in Höhe von 8.500,00 € werden im Nachtrag zur Verfügung gestellt.

 

3.Notwendige Änderungen in der Friedhofssatzung und dem Gebührentarif der Samtgemeinde Meinersen  sind im Zuge der kommenden Gebührentarifanpassung vorzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Form der Baumbestattung, Bestattung unter oder bei Bäumen, wird allmählich immer mehr auf den Friedhöfen in verschiedensten Gestaltungsformen angeboten. Der gesellschaftliche Wandel zeigt auf, dass pflegeleichte Bestattungsformen steigend sind.

 

Die Bestattungszahlen auf den kommunalen Friedhöfen der Samtgemeinde Meinersen der letzten  Jahre sind in der Anlage 1 dargestellt. Insgesamt bewegen sich die jährlichen Bestattungszahlen hiernach zwischen 119 und 159 für die Jahre 2010 - 2015. Für diesen Zeitraum ist demzufolge die Zahl der pflegeleichten Bestattungsformen gestiegen und hat z. Z. einen prozentualen Anteil von ca. 30 - 35 %.

 

Um diesem Wandel gerecht zu werden, sollte auch ein Umdenken für alternative Bestattungsarten zur effizienten Nutzung der Friedhofsflächen erfolgen.

 

Als zusätzliche Bestattungsform soll den Einwohnern der Samtgemeinde Meinersen künftig die Möglichkeit der Beisetzung unter oder bei Bäumen in einer Urnenerdröhre angeboten werden.

 

Bei der neuen Bestattungsform handelt es sich um eine Urnenbestattung, in Form einer ins Erdreich eingelassenen Urnenerdröhre aus Edelstahl. Diese Röhren fassen zwischen 2 und 4 Aschekapseln.

 

  • 2 Aschekapseln - Länge Urnenerdröhre 0,75 m - Anschaffungspreis ca. 640,00 € brutto
  • 4 Aschekapseln - Länge Urnenerdröhre 1,20 m - Anschaffungspreis ca. 690,00 € brutto

 

 

 

 

Die Urnenerdröhren werden kreisförmig oder als Band - Anlage 2, 2a und 3 - um oder bei einem Baum ebenerdig ins Erdreich eingebracht, so dass eine problemlose Pflege vom Bauhof der Samtgemeinde Meinersen bei den Mäharbeiten gewährleistet ist. Ein Verschluss der Urnenerdröhre erfolgt mit einem massiven Bronzegussdeckel mit Symbol,  hier: Baum lt. Anlage 4. Es besteht die Möglichkeit, auf einem speziellen Messingschild - matt oder satiniert - den Vornamen, Nachnamen sowie das Geburts- und Sterbejahr eingravieren zu lassen. Des Weiteren ist auch eine anonyme Urnenbestattung möglich. Die Anbringung des Bronzegussdeckels sowie der Messingschilder erfolgen mit Spezialwerkzeugen. Diese Spezialwerkzeuge sind bei der Anschaffung der Urnenerdröhren im Preis enthalten.

 

Die Aschekapseln müssen biologisch abbaubar sein, um unter anderem den Baum im Traufbereich nicht zu belasten.

 

Die Bestattungsanlage um oder am Baum soll mit weißen Pflasterbetonsteinen eingefasst werden um eine optisch ansprechende Bestattungsfläche zu erhalten. Ebenfalls soll am Baum ein befestigter Platz - auch aus vorgenannten Steinen - entstehen, um das Ablegen von Blumen und Trauergestecken zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in einem ersten Schritt diese Form der Baumbestattung auf   dem Friedhof in Hillerse anzubieten. Weitere Friedhöfe werden nach einer Bereisung mit den Ausschussmitgliedern 2017 festgelegt.

 

Das für diese Bestattungsform geeignete Grabfeld würde sich vorerst auf dem Friedhof   Hillerse - Anlage 5 a und 5 b - besonders gut anbieten. Dort stehen bereits mehrere Bäume, unter denen Baumbestattungen möglich sind. Die Gemeinschaftsanlage soll mit der Möglichkeit angelegt werden, den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Familienurnenerdröhre (Aufnahme 2 Aschekapseln) oder an einer Grabstelle in einer Gemeinschaftsurnenerdröhre (Aufnahme 4 Aschekapseln) zu erwerben.

 

Die Grabnutzungsgebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes dieser besonderen Grabform für 20 Jahre würde für die Familienurnenerdröhre 876,00 € und für die Gemeinschafts-urnenerdröhre 438,00 € betragen. Die Kalkulation der Gebühren ist geschätzt. Eine endgültige Angabe kann erst nach Herstellung der Gemeinschaftsanlage im Zuge der kommenden Gebührentarifanpassung erfolgen.

 

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr würde aufgrund eines Nutzungsrechtes von 20 Jahren 438,00 € betragen.

 

Für diese Bestattungsform ist eine Umbettung nicht möglich.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die vorgenannte Bestattungsform ab dem 01.01.2017 anzubieten. Sofern dem zugestimmt wird, sollte der Auftrag erfolgen, die Gemeinschaftsanlage bis Ende Oktober 2016 anzulegen, damit eine evtl. Beisetzung ab Januar 2017 auch bei winterlichen Verhältnissen sofort umsetzbar wäre.

 

Für das Grabfeld selbst sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

-          Einbringung weißer Pflasterbetonsteine inkl. befestigter Platz für Blumen und Trauergestecke

-          Einbringung der Urnenerdröhren.

 

Es wurden vorsorglich investive Mittel in Höhe von 8.500,00 € für den Nachtragshaushalt 2016 beantragt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen Personalkosten an, als dass für die Einbringung der Urnenerdröhren sowie der weißen Pflasterbetonsteine auf dem Friedhof Hillerse Zeitanteile der Bauhofmitarbeiter in Anspruch genommen werden. Des Weiteren entstehen Kosten für die Anmietung oder den Erwerb eines Spezialbohrers.

 

Bei Genehmigung der Bestattungsform wären Mittel für die Beschaffung von Urnenerdröhren sowie von Pflastersteinen in Höhe von ca. 8.500,00 € investiv unter dem Kostenträger 5530000 im Nachtrag zur Verfügung zu stellen. Es entsteht über die Nutzungsdauer von 20 Jahren jährlich ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 425,00 €.

 

Ergeben werden sich weiterhin Folgekosten durch Instandhaltungen in den späteren Nutzungsjahren.

 


Anlage/n:

Bestattungszahlen 2010 - 2015 - Anlage 1

Muster kreisförmige und bandförmige Gemeinschaftsanlage - Anlage 2

Beispiel kreisförmige Gemeinschaftsanlage - Anlage 2a

Baumgrab Systemschnitt - Anlage 3

Bronzegussdeckel - Anlage 4

Liegenschaftskarte FH Hillerse - Anlage 5a

Bilder Grabfeld Urnenerdröhren - Anlage 5b

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bestattungszahlen 2010 - 2015 (150 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Muster kreisförmige Anlage u. bandförmige Anlage (271 KB)      
Anlage 7 3 Anlage 2a - Beispiel kreisförmige Anlage (171 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 3 - WEIHER Baumgrab Systemschnitt 75 u 120 26.08.2015 (922 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 4 - Bronzedeckel_Rohr_Beschriftungsschilder_v3 (2880 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 5a -ALK Ausdruck FH Hillerse - Grabfeld (337 KB)      
Anlage 6 7 Anlage 5b - Bilder Grabfeld Urnenerdröhren FH Hillerse (580 KB)      
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