Vorlage - SGM/2016/551
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Beschlussvorschlag:
- Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 27.04.2016 wird entsprochen.
- Die Verwaltung der Samtgemeinde Meinersen wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass der Landkreis Gifhorn
- ein „kommunales Wohnraumversorgungskonzept“ in Auftrag gibt,
- die Voraussetzungen für die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft prüft,
- ggf. federführend eine Wohnungsbaugesellschaft gründet, an der sich idealerweise alle Gebietseinheiten im Kreisgebiet beteiligen,
- oder eine Kooperationspartnerschaft mit einem in der Region Gifhorn tätigen gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen eingeht.
Sachverhalt:
Dem anliegenden Antrag ist zu entnehmen, dass vor dem Hintergrund des Flüchtlingszustroms, des demografischen Wandels und des verstärkten Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum Lösungen gefunden werden müssen, wie der soziale Wohnungsbau vorangetrieben werden kann.
Die Samtgemeinde Isenbüttel und die Gemeinde Sassenburg haben bereits positive Beschlüsse zu diesem Thema gefasst.
Es fehlen kleinere und bezahlbare Wohnungen für insbesondere folgenden Personenkreis:
- Alleinerziehende
- Flüchtlinge
- Geringverdiener
- Langzeitarbeitslose
- Rentner mit geringer Altersrente
Die Verwaltung der Samtgemeinde Meinersen sieht die Situation am Wohnungsmarkt ähnlich, da es insbesondere für diesen Personenkreis so gut wie gar keine oder nur selten passende Wohnungsangebote im Gebiet der Samtgemeinde gibt. Es fehlen kleinere Wohnungen für 1 - 2 Personen, bezahlbare Wohnungen für den o. a. Personenkreis und auch barrierefreie Wohnungen. In den umliegenden Orten im Kreisgebiet ist die Situation die gleiche.
Es wird - in Abstimmung mit der Samtgemeinde Isenbüttel und der Gemeinde Sassenburg - für angezeigt gehalten, dass die Prüfung der Machbarkeit zur Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft nicht federführend durch die Samtgemeinde Meinersen, sondern im größeren Rahmen durch den Landkreis Gifhorn erfolgt, und dieser ggf. eine Wohnungsbaugesellschaft gründet, an der sich die Gebietseinheiten beteiligen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises Gifhorn, an der sich alle Gebietseinheiten beteiligen, ist mit der Zahlung einer hohen Stammeinlage zu rechnen, die zurzeit noch nicht geschätzt werden kann. Entsprechend der endgültigen Ausgestaltung der Aufgabe ist mit einem noch nicht abzuschätzenden Zuschussbedarf zu rechnen.
Anlage/n:
Antrag der SPD-Fraktion
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag SPD-Fraktion_27.04.2016 (180 KB) |