Vorlage - SGM/2016/553
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Sachverhalt:
Die in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Samtgemeinderat sowie der Samtgemeindeausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten. Vom Samtgemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergaben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
Übersicht über die bisherigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2014 und 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Üpl apl 2014 (29 KB) | ||||
2 | Üpl apl 2015 (47 KB) |