Vorlage - MEI/2016/337  

Betreff: Festsetzung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Ahleken" in Seershausen;
hier: - Aufwandsspaltung -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/42
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
23.06.2016 
29. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Abrechnungsgebiet Ahleken  

Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung „Ahleken“ in Seershausen wird nach § 8 der Straßenbau-beitragssatzung der Gemeinde Meinersen eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen

 

  • Verbesserung der Fahrbahn
  • Verbesserung der Straßenentwässerung
  • Verbesserung der Straßenbeleuchtungseinrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramm wurden bei der öffentlichen Einrichtung „Ahleken“ in Seershausen die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung ausgebaut. Um eine Refinanzierung dieser Ausbaukosten zu erreichen, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die vorläufigen Kosten dieser Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die bevorteilten Grundstücke wurden den betroffenen Grundstücksei-gentümern in der Anliegerversammlung am 26.01.2015 vorgestellt.

 

Bei der Anlage „Ahleken“ handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Bei diesem Straßentyp ergibt sich bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ein Verhältnis von

 

                     Gemeinde 25 v. H.

                     Anlieger 75 v. H.

 

Bei einer gleichbleibenden Grundstücks- und Beitragsfläche ergibt sich von der Anliegerversammlung bis zur endgültigen Abrechnung der Baumaßnahme die nachfolgend aufgeführte Kostenentwicklung:

 

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

(beitragsfähiger Aufwand)

Anlieger

75 v. H.

Beitragssatz

€/m²

Beitragsfläche

Anliegerversammlung

(Kostenschätzung)

255.000,00 €

191.625,00 €

10,80 [i]

Vorausleistungserhebung

(Ausschreibungsergebnis)

170.000,00 €

127.500,00 €

7,18 €

Enderhebung

(Schlussrechnungen)

118.912,96 €

89.184,72 €

5,02 €

 

Die detaillierte Aufschlüsselung der Kostenverteilung der Enderhebung ist in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dargestellt.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 



Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Auswertung der Schlussrechnungen der bauausführenden Firma KOGA Straßenbau GmbH, Gifhorn, und des baubegleitenden Ingenieurbüros Hahn aus Wedemark sowie weiterer Schlussrechnungen ergibt sich folgende Kostenübersicht:

 

Gesamtausbausumme

 

Gesamtausbausumme

121.897,61 €

abzgl. nicht beitragsfähiger Aufwand

(u.a. Zufahrten)

2.984,65

Beitragsfähiger Aufwand

118.912,96 €

 

Dieser teilt sich auf in

 

 

Ausbaukosten Fahrbahn

96.344,47 €

Ausbaukosten Straßenentwässerung

11.664,39

Ausbaukosten Straßenbeleuchtung

10.904,10 €

 

Beitragsfähiger Aufwand

118.912,96 .€

 

Daraus ergibt sich nach der Straßenbaubeitragssatzung ein

 

Gemeindeanteil in Höhe von 25 v. H.

29.728,24 €

ein Anliegeranteil in Höhe von 75 v. H.

89.184,72 €

 

Die bereits im Oktober 2015 erhobene Vorausleistung in Höhe von 70.997,00 € wird auf den umlagefähigen Anteil angerechnet, so dass im Jahre 2016 eine Resterhebung in Höhe von 18.187,72 € erfolgt.


 

 

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtungen von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (3.567,39 €/Jahr; Berechnung: 89.184,72 € : 25 Jahre).

 

 


Anlage/n:

Lageplan Abrechnungsgebiet „Ahleken“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Abrechnungsgebiet Ahleken (392 KB)      
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