Vorlage - MEI/2016/337
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Beschlussvorschlag:
Für die öffentliche Einrichtung „Ahleken“ in Seershausen wird nach § 8 der Straßenbau-beitragssatzung der Gemeinde Meinersen eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen
- Verbesserung der Fahrbahn
- Verbesserung der Straßenentwässerung
- Verbesserung der Straßenbeleuchtungseinrichtung
beschlossen.
Sachverhalt:
Nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramm wurden bei der öffentlichen Einrichtung „Ahleken“ in Seershausen die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung ausgebaut. Um eine Refinanzierung dieser Ausbaukosten zu erreichen, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.
Die vorläufigen Kosten dieser Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die bevorteilten Grundstücke wurden den betroffenen Grundstücksei-gentümern in der Anliegerversammlung am 26.01.2015 vorgestellt.
Bei der Anlage „Ahleken“ handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Bei diesem Straßentyp ergibt sich bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes ein Verhältnis von
Gemeinde 25 v. H.
Anlieger 75 v. H.
Bei einer gleichbleibenden Grundstücks- und Beitragsfläche ergibt sich von der Anliegerversammlung bis zur endgültigen Abrechnung der Baumaßnahme die nachfolgend aufgeführte Kostenentwicklung:
| Gesamtkosten (beitragsfähiger Aufwand) | Anlieger 75 v. H. | Beitragssatz €/m² Beitragsfläche |
Anliegerversammlung (Kostenschätzung) | 255.000,00 € | 191.625,00 € | 10,80 [i]€ |
Vorausleistungserhebung (Ausschreibungsergebnis) | 170.000,00 € | 127.500,00 € | 7,18 € |
Enderhebung (Schlussrechnungen) | 118.912,96 € | 89.184,72 € | 5,02 € |
Die detaillierte Aufschlüsselung der Kostenverteilung der Enderhebung ist in den finanziellen Auswirkungen dargestellt.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Nach Auswertung der Schlussrechnungen der bauausführenden Firma KOGA Straßenbau GmbH, Gifhorn, und des baubegleitenden Ingenieurbüros Hahn aus Wedemark sowie weiterer Schlussrechnungen ergibt sich folgende Kostenübersicht:
Gesamtausbausumme
Gesamtausbausumme | 121.897,61 € |
abzgl. nicht beitragsfähiger Aufwand (u.a. Zufahrten) | 2.984,65 € |
Beitragsfähiger Aufwand | 118.912,96 € |
Dieser teilt sich auf in
Ausbaukosten Fahrbahn | 96.344,47 € |
Ausbaukosten Straßenentwässerung | 11.664,39 € |
Ausbaukosten Straßenbeleuchtung | 10.904,10 €
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Beitragsfähiger Aufwand | 118.912,96 .€ |
Daraus ergibt sich nach der Straßenbaubeitragssatzung ein
Gemeindeanteil in Höhe von 25 v. H. | 29.728,24 € |
ein Anliegeranteil in Höhe von 75 v. H. | 89.184,72 € |
Die bereits im Oktober 2015 erhobene Vorausleistung in Höhe von 70.997,00 € wird auf den umlagefähigen Anteil angerechnet, so dass im Jahre 2016 eine Resterhebung in Höhe von 18.187,72 € erfolgt.
Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtungen von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (3.567,39 €/Jahr; Berechnung: 89.184,72 € : 25 Jahre).
Anlage/n:
Lageplan Abrechnungsgebiet „Ahleken“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Abrechnungsgebiet Ahleken (392 KB) |