Vorlage - SGM/2016/552-02
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
| die bisherigen | erhöht | vermindert | und damit der |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 15.882.600 | 24.300 |
| 15.906.900 |
ordentliche Aufwendungen | 17.757.800 | 469.800 |
| 18.227.600 |
außerordentliche Erträge | 0 | 0 | 0 | 0 |
außerordentliche Aufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender | 15.154.200 | 19.800 |
| 15.174.000 |
Auszahlungen aus laufender | 16.090.900 | 446.900 |
| 16.537.800 |
Einzahlungen für Investitions-tätigkeit | 1.185.400 | 249.300 |
| 1.434.700 |
Auszahlungen für Investitions- | 3.505.700 | 1.066.200 |
| 4.571.900 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.320.300 | 816.900 |
| 3.137.200 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 702.800 | 0 |
| 702.800 |
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Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 18.659.900 |
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| 19.745.900 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 20.299.400 |
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| 21.812.500 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.320.300 € um 816.900 € erhöht und damit auf 3.137.200 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 395.000 € um 30.000 € erhöht und damit auf 425.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Hebesätze der Samtgemeindeumlage werden nicht geändert.
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.
Allein der Erwerb von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen erhöht den negativen Saldo aus Investitionstätigkeit um 1.000.000 €.
Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringerer Höhe aufgenommen worden.
Die Samtgemeindeumlage 2016 bleibt unverändert bei 5.500.000 € bestehen. Durch diesen Nachtragshaushalt erhöht sich jedoch die Rücklagenentnahme von 1.875.200 € auf 2.320.700 €. Die Samtgemeindeumlage entwickelt sich in den Folgejahre nach den aktuellen Nachtragsplanungen wie folgt:
2017: von 7.672.900 € auf 8.016.600 € (+ 343.700 €)
2018: von 7.334.500 € auf 7.639.000 € (+ 304.500 €)
2019: von 7.124.500 € auf 7.412.800 € (+288.300 €)
Es ist somit von einer weiteren zusätzlichen Belastung der Mitgliedsgemeinden auszugehen.
Einzelne Erläuterungen finden sich in den Produkten des Nachtrages.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Festsetzung des Nachtrages.
Anlage/n:
Veränderungsliste 02
Tischvorlage SGA - Haushalte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Veränderungsliste 02 - Tischvorlage SGA (137 KB) | ||||
2 | Tischvorlage SGA - Haushalte (52 KB) |
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