Vorlage - SGM/2016/552-02  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016

Status:öffentlich  
Aktenzeichen:20Bezüglich:
SGM/2016/552
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.06.2016 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Veränderungsliste 02 - Tischvorlage SGA  
Tischvorlage SGA - Haushalte  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2016 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

 

§ 1

 

die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
- Euro -

erhöht
um
- Euro -

vermindert
um
- Euro -

und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschließlich
der Nachtrags-
werte fest-
gesetzt auf
- Euro -

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

15.882.600

24.300

 

15.906.900

ordentliche Aufwendungen

17.757.800

469.800

 

18.227.600

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

15.154.200

19.800

 

15.174.000

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

16.090.900

446.900

 

16.537.800

Einzahlungen für Investitions-tätigkeit

1.185.400

249.300

 

1.434.700

Auszahlungen für Investitions-
tätigkeit

3.505.700

1.066.200

 

4.571.900

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.320.300

816.900

 

3.137.200

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

702.800

0

 

702.800

 

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

18.659.900

 

 

19.745.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

20.299.400

 

 

21.812.500

 

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.320.300 € um 816.900 € erhöht und damit auf 3.137.200 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 395.000 € um 30.000 € erhöht und damit auf 425.000 € neu festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

Die Hebesätze der Samtgemeindeumlage werden nicht geändert.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.

 

Allein der Erwerb von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen erhöht den negativen Saldo aus Investitionstätigkeit um 1.000.000 €.

 

Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringerer Höhe aufgenommen worden.

 

Die Samtgemeindeumlage 2016 bleibt unverändert bei 5.500.000 € bestehen. Durch diesen Nachtragshaushalt erhöht sich jedoch die Rücklagenentnahme von 1.875.200 € auf 2.320.700 €. Die Samtgemeindeumlage entwickelt sich in den Folgejahre nach den aktuellen Nachtragsplanungen wie folgt:

 

2017: von 7.672.900 € auf 8.016.600 € (+ 343.700 €)

2018: von 7.334.500 € auf 7.639.000 € (+ 304.500 €)

2019: von 7.124.500 € auf 7.412.800 € (+288.300 €)

 

Es ist somit von einer weiteren zusätzlichen Belastung der Mitgliedsgemeinden auszugehen.

 

Einzelne Erläuterungen finden sich in den Produkten des Nachtrages.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Festsetzung des Nachtrages.

 


Anlage/n:

Veränderungsliste 02

Tischvorlage SGA - Haushalte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste 02 - Tischvorlage SGA (137 KB)      
Anlage 2 2 Tischvorlage SGA - Haushalte (52 KB)      
Stammbaum:
SGM/2016/552   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
SGM/2016/552-02   1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2016   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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