Vorlage - MEI/2016/014
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Beschlussvorschlag:
Den Fachausschüssen wird der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zur Beratung empfohlen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat den beigefügten Haushaltsentwurf aufgestellt. Dieser Entwurf wird zunächst im Haushaltsausschuss beraten und in seinen Eckwerten beschlossen. Innerhalb dieser Grenzen können dann die Fachausschüsse ihre Vorstellungen und Wünsche einbringen. Mehraufwand kann dann jedoch nur noch Berücksichtigung finden, wenn entsprechende, realisierbare Deckungsvorschläge vorgelegt werden.
Es konnte leider kein ausgeglichener Haushaltsentwurf vorgelegt werden. Ein fiktiver Haushaltsausgleich nach § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG wird erreicht, da genügend Überschussrücklagen aus den Vorjahren vorhanden sind.
Im Haushaltsjahr 2017 ergibt sich sowohl im Ergebnishaushalt (453.300 €) als auch im Finanzhaushalt (908.000 €) ein hohes Defizit, so dass die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die ordentliche Tilgung in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich überwiegend aus Liquiditätskrediten bestritten werden muss. Es sollte daher intensiv über Einsparungsmöglichkeiten beraten werden.
Im Anschluss an die Beratung des Haushaltsentwurfes in den Fachausschüssen erfolgt die Beschlussfassung des endgültigen Haushaltsplanentwurfes 2017 im Haushaltsausschuss, danach im Verwaltungsausschuss und abschließend im Rat.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HH 2017 Meinersen_Stand Vorlage_2017_11_06_extern_komplett (1418 KB) |
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