Vorlage - MUE/2016/015
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Sachverhalt:
Die gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörigen Mitglieder des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses
Ronald Meyer |
sind gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Michael Jürgen und Viola Düsterhöft wurden bereits in der Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) durch Bürgermeister Schiesgeries am 20.12.2016 verpflichtet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage §§ 71, 40 bis 43 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (183 KB) |