Vorlage - LEI/2016/224  

Betreff: Kooperationsvereinbarung Breitband mit dem Landkreis Gifhorn
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
29.08.2016 
25. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der beigefügten Kooperationsvereinbarung Breitband mit dem Landkreis wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 78 ff. Telekommunikationsgesetz besteht für die Bevölkerung hinsichtlich des Zuganges zu Telekommunikationsdienstleistungen lediglich ein Anspruch auf ein öffentliches Telefonnetz, dass derzeit von der Deutschen Telekom sicherzustellen ist. Hierzu gehört keine Verpflichtung, Breitbandanschlüsse für die Nutzung des Internets anzubieten. Dies ist grundsätzlich der Regelung des freien Marktes über Angebot und Nachfrage vorbehalten.

 

Aufgrund bisheriger Unterversorgungen, insbesondere in den ländlichen Bereichen, wurden in der Vergangenheit regelmäßig Förderprogramme durch verschiedene Stellen aufgelegt, um eine gewisse Mindestversorgung sicherzustellen.

 

Aufgrund der bisherigen Fördermaßnahmen liegt diese Mindestversorgung bei 2 MBit/s.

 

Diese Mindestversorgung ist aufgrund gestiegener Ansprüche nicht zukunftsweisend, so dass über die Zurverfügungstellung von neuen Fördermitteln im Rahmen von Förderprogrammen eine Mindestversorgung von jetzt 30/50 MBit/s angenommen werden soll, welche bis 2018/2020 umgesetzt werden soll.

 

Im Rahmen dieser neuen Förderperiode besteht erstmals auch die Möglichkeit verschiedene Fördermittelprogramme gleichzeitig in Anspruch zu nehmen.

 

Aufgrund der Förderrichtlinien ist die Zielsetzung erkennbar, dass entsprechende Maßnahmen großflächig umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Bewertung von Förderanträgen wurde ein sogenanntes Scoring vorgegeben, dass eine positive Entscheidung über eine Förderung u.a. davon abhängig macht, dass eine große Fläche mit vielen Einwohnern in den Genuss der o.g. Mindestversorgung kommt.

 

Zu diesem Zweck hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Samtgemeinden und des Landkreises Gifhorn unter Beteiligung eines Planungsbüros sowie die Breitbandkompetenzzentrums Niedersachsen die Empfehlung gegeben, dass federführend durch den Landkreis Gifhorn landkreisweit ein entsprechender Förderantrag gestellt werden soll.

 

Die entsprechenden Vorarbeiten hierzu wurden bereits veranlasst.

 

Da die Breitbandversorgung als Maßnahme der Daseinsvorsorge in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, müssen diese einer Federführung durch den Landkreis Gifhorn zustimmen.

 

Aus diesem Grunde wurde eine Kooperationsvereinbarung entworfen, durch die die Aufgabe der Versorgung mit Breitbandverbindungen in unterversorgten Bereichen auf den Landkreis Gifhorn übertragen wird. Für die Beantragung von Fördermitteln durch den Landkreis Gifhorn ist diese Kooperationsvereinbarung unabdingbar. Die Kooperationsvereinbarung schließt ergänzende Maßnahmen der Gemeinden darüber hinaus im Rahmen des Breitbandausbaues auch bei einer Förderung nicht aus.

 

Gemeinden, die der entsprechenden Kooperationsvereinbarung nicht zustimmen und entsprechende Antragstellungen eigenständig durchführen wollen, müssen aufgrund der Scoring-Wertung der Förderung davon ausgehen, dass gestellten Anträgen auf Förderung nicht zugestimmt wird. Eine nachträgliche Aufnahme in den dann bereits laufenden Förderantrag des Landkreises Gifhorn wäre rechtlich und technisch nicht möglich.

 

Im Interesse der Zielsetzung der Sicherstellung einer ausreichenden Mindestversorgung hier im ländlichen Raum ist es verwaltungsseitig unabdingbar, dieser Kooperationsvereinbarung in der vorgelegten Form zuzustimmen.

 

Seitens des Landkreises Gifhorn wurde zu einem entsprechenden Informationsgespräch für die Bürgermeister/innen und Stellvertreter/innen am 27.06.2016 eingeladen und über die Notwendigkeit der Kooperationsvereinbarung und den derzeitigen Planungsstand referiert.

 

Wie bereits erwähnt wurden die ersten Vorarbeiten durch den Landkreis Gifhorn eingeleitet. Ein beauftragtes Planungsbüro hat die für die Antragstellung erforderliche Strukturplanung abgeschlossen. Diese Strukturplanung stellt dar, welche Bereiche im Landkreis Gifhorn als unterversorgt im Sinne der Förderung gelten. Aufgrund dieser Daten wird seitens des Planungsbüros derzeit ermittelt, welche technischen Maßnahmen sich in den entsprechenden Bereichen fördertechnisch am Besten darstellen lassen.

 

Im Rahmen der Förderung sind insbesondere zwei technische Lösungen umsetzbar.

 

1.Anbindung als FTTC-Netz (Fibre-to-the-Curb)

Dabei wird Glasfaser bis an die Verteilerkästen verlegt, von dort erfolgt eine Versorgung des Endkunden über die vorhandenen Kupferleitungen.
Hierbei wird die Wirtschaftlichkeitslücke des obsiegenden Telekommunikationsunternehmens (Investitionsaufwand abzüglich Ertrag über Neu- und Bestandskunden in sieben Jahren) gefördert.
 

2.Anbindung als FTTB-Netz (Fibre-to-the-Building)
Dabei wird Glasfaser bis an das Gebäude verlegt. Bei dieser Möglichkeit erfolgt eine Lehrrohranbindung bis an das Gebäude, die dann mit Glasfaser bestückt wird. Diese sogenannten Lehrrohrnetze werden anschließend im Rahmen einer Ausschreibung an ein obsiegendes Telekommunikationsunternehmen für eine Dauer von 20 Jahren und mehr vermietet.

 

Ebenfalls bestehen weitere Möglichkeiten (z.B. Richtfunkanbindungen), um besonderen örtlichen Situationen Rechnung zu tragen.

 

Im Rahmen der oben geschilderten Möglichkeiten erarbeitet das Planungsbüro derzeit die Grundlagen für den Förderantrag. Insbesondere ist hierbei festzustellen, welche der o.g. Maßnahmen sich wo verhältnismäßig wirtschaftlich umsetzen lässt.

 

Über eine Kombination der verschiedenen Fördermöglichkeiten kann der entsprechende Eigenanteil für die Kommunen auf 10 % heruntergefahren werden. Wie hoch der kommunale Eigenanteil im Rahmen der Förderung im Endeffekt sein wird, ist erst nach Abschluss dieser Untersuchungen feststellbar.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zurzeit keine.

 

Evtl. finanzielle Auswirkungen sind abhängig von der Höhe eines erforderlichen Eigenanteils. Zurzeit wird die Art der Finanzierung eines evtl. Eigenanteiles noch geklärt. Aufgrund der Federführung der Fördermaßnahme durch den Landkreises Gifhorn kann angedacht werden, dass dieser vom Landkreis getragen wird und die erforderliche Gegenfinanzierung über die Kreisumlage erfolgt. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Gemeinden des Landkreises Gifhorn einer Kooperationsvereinbarung zustimmen werden.

 


Anlage/n:

Kooperationsvereinbarung

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