Vorlage - SGM/2013/229-01  

Betreff: Ergänzung des Brandschutzbedarfsplanes der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:30 - 37 20 00 - HaBezüglich:
SGM/2013/229
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
22.09.2016 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
09.08.2016 
11. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird um folgende Anlage ergänzt:

 

Funkausstattung

 

a)Funkgeräte
MRTs*:1 Gerät pro Fahrzeug
HRTs*:2 Geräte pro MTF (Mannschaftstransportfahrzeug)
3 Geräte je Löschfahrzeug mit Truppbesatzung
6 Geräte je Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung
6 Geräte je Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung

 

(*MRT – Fahrzeugfunkgerät; HRT – Handfunkgerät)

 

b)Funkmeldeempfänger
Die Ortswehren erhalten je nach Anzahl der in ihrem
Standort vorhandenen Fahrzeuge

bei insgesamt weniger als 20 Sitzplätzen15 Geräte
bei insgesamt 20 und mehr Sitzplätzen35 Geräte

 

Die Verteilung der Geräte auf die Mannschaft obliegt der jeweiligen Wehrführung.

 

Ausstattung ELW (Einsatzleitwagen)

 

MRTs3 Geräte, davon 2 für TMO (über Funknetz; vergleibar Handynetz)

und 1 für DMO Betrieb (ohne Funknetz; Einsatzstellenfunk) über

Major (Tischkonsole)

HRTs4 Geräte, davon 1 für Empfang Statusmeldungen und 1 mit Repeaterfunktion

 

Weitere Vorgaben:

-Funktionsträger der Samtgemeindewehr können eigene Funkmeldeempfänger erhalten, diese werden nicht auf das Kontingent der Wehr angerechnet. Über die Vergabe entscheidet die Wehrleitung.

 

-Wehren, die mit einem ex-geschützen Gaswarngerät ausgestattet sind, werden zusätzlich mit 2 ex-geschützten HRTs ausgestattet.

 

-Sonderfahrzeuge der Samtgemeinde erhalten eine individuelle Ausstattung nach Bedarf.

 

Die für die Erreichung des notwendigen Mindeststandards erforderlichen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2017 beantragt.

Atemschutzausstattung

 

a)Atemschutzgeräte
4 Geräte Überdruck je Löschfahrzeug mit Staffel-/Gruppenstärke
2 Geräte Überdruck je Löschfahrzeug mit Truppstärke

 

b)Zubehör
Die Ortswehren erhalten je nach Anzahl der in ihrem Standort vorhandenen Fahrzeuge

bei insgesamt weniger als 20 Sitzplätze:
Lungenautomatentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve
Atemluftflaschenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve
Bodyguardsentspricht Anzahl Atemschutzgeräte
Maskenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 100% Reserve

bei insgesamt 20 oder mehr Sitzplätzen:
Lungenautomatentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 200% Reserve
Atemluftflaschenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 200% Reserve
Bodyguardsentspricht Anzahl Atemschutzgeräte
Maskenentspricht Anzahl Atemschutzgeräte + 150% Reserve

 

Weitere Vorgaben:

-Masken, die aufgrund einer Maskenbrille einzelnen Atemschutzträgern persönlich zugeordnet wurden, finden keine Anrechnung auf das Maskenkontingent.
 

-Es ist eine einheitliche Atemschutztechnik für alle Wehren zu beschaffen.
 

-Sonderfahrzeuge der Samtgemeinde erhalten eine individuelle Ausstattung nach Bedarf.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen hat in seiner Sitzung vom 26.06.2013 beschlossen, dass der von der Firma FORPLAN erstellte Brandschutzbedarfsplan für die Organisation und Ausstattung der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen als verbindliches Planungsinstrumentarium angesehen wird.

 

Ferner wurde beschlossen, dass dieser Brandschutzbedarfsplan zu aktualisieren und ggf. anzupassen ist.

 

Der Brandschutzbedarfsplan macht hinsichtlich der Ausstattung im Funkbereich folgende Ausführungen:

Es ist seitens der Wehrführung das Funk- und Führungskonzept weiter fortzuschreiben. Die zukünftige Beschaffung und Umsetzung der funktechnischen Ausstattung ist gemäß der Funk- und Führungsskizze der Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen umzusetzen (inkl. der digitalen Meldeempfänger).

Zukünftig sind weiterhin Einsatzkräfte, die aktiv in den Einsatz gehen, mit einem digitalen Funkmeldeempfänger auszustatten.

Durch die zukünftige geplante Umstellung des BOS-Funks auf das digitale Funksystem im Gemeindegebiet sind künftig entsprechende Vorkehrungen für die Umrüstung aller Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen zu treffen.

 

Hinsichtlich der Ausstattung der Feuerwehren mit Atemschutzgeräten und Zubehör trifft der Brandschutzbedarfsplan bei den Soll-Vorgaben keine Aussagen. Diese sind nun zu spezifizieren.

 

Das Samtgemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen schlägt nunmehr vor, die im Beschlussvorschlag aufgeführten Ergänzungen im Bereich des Funks und Atemschutzes als Anlage in den Brandschutzbedarfsplan aufzunehmen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Funkmeldeempfänger: 25.000,00 EUR

HRTs: 11.000,00 EUR

 

Die Ausgaben sind bereits in den Vorentwurf des Haushaltsplanes 2017 im Kostenträger Brandschutz aufgenommen worden.

 


Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
SGM/2013/229   Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2013/229-01   Ergänzung des Brandschutzbedarfsplanes der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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