Vorlage - MUE/2016/316-02
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Beschlussvorschlag:
Unter dem Kostenträger 5410000 – Gemeindestraßen – I Nr. 051554107 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 225.000,00 € genehmigt.
Gleichzeitig sind Einnahmen aus DE Fördermitteln in Höhe von 164.250,00 € zu erwarten.
Sachverhalt:
Die im Beschlussvorschlag genannte Auszahlung in Höhe von 225.000,00 € ist als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan 2016 für 2017 veranschlagt worden.
Der Baufortschnitt lässt erwarten, dass die Baumaßnahme in 2016 zum Abschluss gebracht wird und Zahlungsverpflichtungen an die Baufirmen auch in 2016 kassenwirksam werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 225.000,00 €. Gleichzeitig sind Einnahmen aus DE Fördermitteln in Höhe von 73 % sowie Anliegerbeiträge zu erwarten.
Mit dem Vorziehen der Auszahlungsermächtigung ist der Ansatz in 2017 nicht mehr erforderlich.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 9.000,00 € (225.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen.
Anlage/n:
Keine
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