Vorlage - LEI/2016/018  

Betreff: Neuherstellung des Wirtschaftsweges in Verlängerung der "Bergstraße" im Gemeindeteil Dalldorf
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 13 02/3-Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
28.11.2016 
1. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
15.12.2016 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach Erörterung des aktuellen Sachstandes in der Sitzung formuliert.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Leiferde hat zur Umsetzung des Bauprojektes einen EU Förderbescheid vom Amt für Regionale Landesentwicklung Braunschweig erhalten. Demnach ist das Bauvorhaben bis spätestens 30.06.2017 umzusetzen.

 

Weil eine Teilstrecke des Weges im Landschaftsschutzgebiet Okertal liegt, ist eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde des LK Gifhorn erforderlich.

 

Deren Stellungnahme sieht nicht positiv aus.

 

Folgendes gilt es zu beachten:

 

-                      Es ist eine Baugenehmigung und eine Ausnahmegenehmigung nach der LSG-VO zu

beantragen. Hierzu sind umfassende Unterlagen durch einen Landschaftsplaner zu erarbeiten.

- Generell ist es aber so, dass es gemäß § 3 Nr. 9 LSG- Verordnung verboten ist,

Wege in Asphalt zu befestigen.

- Es ist der Vermeidungsgrundsatz gemäß §15 BNatSchG zu beachten, zumal der Ausbau in einer Entfernung von nur 360 m parallel zur Kreisstraße 46 (Hillerser Straße) erfolgen soll.

- Die Teichanlage im LSG ist ein wichtiges Amphibienlaichgewässer. Der Weg durchkreuzt dieses Areal und es würde sich bei einem Ausbau des Weges Folgendes negativ auswirken: Der Weg würde als Abkürzungsstrecke zunehmend genutzt und auch mit erhöhtem Tempo befahren werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Genehmigung der Maßnahme als problematisch dar. Die Frage ist, ob die Maßnahme unter Inanspruchnahme eines externen Landschaftsplaners weiter verfolgt werden sollte - die Erfolgsaussichten sind eher gering.

 

Die Kosten für die Abarbeitung der naturschutzrechtliche Belange und Genehmigungen wurden von der Verwaltung in Erfahrung gebracht und werden mit 20.300,00 € beziffert.

Diese Mittel stehen nicht zur Verfügung und müssten überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Auch bleibt die Frage der Behebung von Anliegerbeiträgen noch ungelöst. Für den Teilabschnitt des Wirtschaftsweges auf dem Gebiet der Gemeinde Hillerse liegen keine Absichten des Neubaus vor.

 

Die Baumaßnahme wurde mit Herstellungskosten in Höhe von 75.000,00 € kalkuliert, worauf eine Zuwendungssumme in Höhe von 39.750,00 € festgestellt wurde.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen für die Bauleistungen in Höhe von insgesamt 75.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter dem Kostenträger 5550000 im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt worden sind. Zusätzlich wären Haushaltsmittel in Höhe von 20.300,00 € für die Abarbeitung der naturschutzrechtliche Belange und Genehmigungen einzuplanen.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 3.812,00 € (95.300,00 € / 25 Jahre) darzustellen.

 

Der  Gemeinde Leiferde fließen Einnahmen aus EU Fördermitteln in Höhe von max. 39.750,00 € zu. Ob für die Maßnahme Anliegerbeiträge erhoben werden können, muss noch geprüft werden.

 

 

 


Anlage/n:

keine

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