Vorlage - HIL/2016/017  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse  
§ 81 NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse wird wie folgt neu gefasst:

 

Der/Die Bürgermeister/in wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie in den Fällen des § 81 Abs. 2 Satz 1 NkomVG durch den/die 1. stellvertretende(n) Bürgermeister(in), bei dessen Verhinderung durch den/die 2. stellvertretende(n) Bürgermeister(in) vertreten.

 


Sachverhalt:

 

In der bisher gültigen Fassung des § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist keine Vertretungs-reihenfolge zwischen den zwei stellvertretenden Bürgermeistern/-innen festgelegt.

 

Durch die Festlegung einer Reihenfolge wird vermieden, dass sich die Vertreter im Falle einer Abwesenheit des Bürgermeisters von Fall zu Fall absprechen müssen, wer die Vertretung wahrnimmt.

 

Es wird als praxisgerecht angesehen, hier von der gleichberechtigten Vertretung der Hauptsatzung abzuweichen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

§ 5 Abs. 1 der gültigen Hauptsatzung

Auszug § 81 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse (167 KB)      
Anlage 2 2 § 81 NKomVG (168 KB)      
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