Vorlage - HIL/2016/017
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Beschlussvorschlag:
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse wird wie folgt neu gefasst:
Der/Die Bürgermeister/in wird beim Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss sowie in den Fällen des § 81 Abs. 2 Satz 1 NkomVG durch den/die 1. stellvertretende(n) Bürgermeister(in), bei dessen Verhinderung durch den/die 2. stellvertretende(n) Bürgermeister(in) vertreten.
Sachverhalt:
In der bisher gültigen Fassung des § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung ist keine Vertretungs-reihenfolge zwischen den zwei stellvertretenden Bürgermeistern/-innen festgelegt.
Durch die Festlegung einer Reihenfolge wird vermieden, dass sich die Vertreter im Falle einer Abwesenheit des Bürgermeisters von Fall zu Fall absprechen müssen, wer die Vertretung wahrnimmt.
Es wird als praxisgerecht angesehen, hier von der gleichberechtigten Vertretung der Hauptsatzung abzuweichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
§ 5 Abs. 1 der gültigen Hauptsatzung
Auszug § 81 NKomVG
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse (167 KB) | ||||
2 | § 81 NKomVG (168 KB) |