Vorlage - MEI/2016/024  

Betreff: Bestellung von Schaubeauftragten für die Gewässer III. Ordnung in der Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-31-03/4
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
28.11.2016 
1. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Entscheidung
Anlagen:
Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung  

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Beschlussvorschlag:

 

 

Als Schaubeauftragte für eine sechsjährige Amtszeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2022 werden für den Schaubezirk Meinersen vorgeschlagen:

 

 

 

 

Vertreter:

1.

Harald Höper

Seershausen

Volkser Straße 14

38536 Meinersen

 

Henning Meyer

Seershausen

Warmser Weg 2

38536 Meinersen

2.

Heinrich Beutner

Hauptstraße 10

38536 Meinersen

 

Friedhelm Dörschel jun.

Alte Straße 1

38536 Meinersen

3.

Jens Kammann

Ahnsen

Uetzer Straße 21

38536 Meinersen

 

Heinrich Kammann

Ahnsen

Uetzer Straße 21

38536 Meinersen

4.

Hans Hinrich Heuer

Böckelse

Langlinger Straße 1

38536 Meinersen

 

 

Matthias Rogowsky

Böckelse

Langlinger Straße 6

38536 Meinersen

5.

Klaus Gödecke

Päse

Appelweg 3

38536 Meinersen

 

Manfred Hanusch

Päse

Hünenburg 10

38536 Meinersen

6.

Karl-Heinz Wiedenroth

Höfen Nr. 2

38536 Meinersen

 

 

Henning Gottschalk

Warmse Nr. 2

38536 Meinersen

7.

Friedhelm Brand

Ohof

Bundesstraße 25

38536 Meinersen

 

Friedrich Wiedenroth

Ohof

Zum Alten Hof 9

38536 Meinersen

8.

Hartmut Hoefer

Hauptstraße 1

38536 Meinersen

 

Jörg Vogt

Hauptstraße 1

38536 Meinersen

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 9 (3) der Schau- und Unterhaltungsordnung werden für jeden Schaubezirk auf Vorschlag der schaupflichtigen Institution mindestens drei Schaubeauftragte und drei Stellvertreter auf die Dauer von 6 Jahren vom Landkreis Gifhorn bestellt.

 

Schaupflichtig sind die Samtgemeinden. Schaubezirke sind die Mitgliedsgemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller).

 

Die Bestellung der derzeitigen Schaubeauftragten läuft zum Jahresende ab. Namentliche Vorschläge müssen bis zum 15.12.2016 dem Landkreis Gifhorn vorgelegt werden.

 

Bei der Ernennung zum Schaubeauftragten handelt es sich um ein Ehrenamt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlage/n:

 

Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung der Gewässer III. Ordnung

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung (193 KB)      
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