Vorlage - MUE/2016/026  

Betreff: Bestellung von Schaubeauftragten für die Gewässer III. Ordnung in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-31-03/4
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
29.11.2016 
1. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Entscheidung
Anlagen:
Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung  

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Beschlussvorschlag:

 

Als Schaubeauftragte für eine sechsjährige Amtszeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2022 werden für den Schaubezirk Müden (Aller) vorgeschlagen:

 

 

 

Vertreter:

1.

Heinrich Ramme jun.

Ettenbüttel

Allertal 1

 

Heinrich Heuer jun.

Bokelberge Nr. 2

38539 Müden (Aller)

 

2.

Manfred Bruns

Hahnenhorn

Bäckerweg 5

38539 Müden (Aller)

 

Dirk Köhler

Hahnenhorn

Turmstraße 1

38536 Müden (Aller)

3.

Kai Krüger

Flettmar

Dorfstraße 50

38539 Müden (Aller)

 

Olaf Brockmann

Flettmar

Dorfstraße 33

38539 Müden (Aller)

4.

Lars Meier

Hohner Straße 2

38539 Müden (Aller)

 

Thomas Meier

Langenklint 8

38539 Müden (Aller)

5.

Entfällt:

Friedrich Marwede

Hauptstraße 31

38539 Müden (Aller)

 

Entfällt:

Hans-Heinrich Prieß

Hahnenhorn

Turmstraße 14

38539 Müden (Aller)

6.

Thomas Meier

Gerstenbüttel

Landstraße 15

38539 Müden (Aller)

 

Entfällt:                      Neu:

Manfred Gehrke        Torben Gerlof

Gerstenbüttel             Gerstenbüttel

Hopfengarten 2          Im Wildgarten 6

38539 Müden (Aller)  38539 Müden (Aller)

7.

Ingo Ahlers

Thielenkamp 55

38539 Müden (Aller)

 

Werner von Grünhagen

Ettenbüttel

Spannkamp 1

38539 Müden (Aller)

 

8.

 

Jörg Vogt

Hauptstraße 1

38536 Meinersen

 

 

Daniel Buhr

Hauptstraße 1

38536 Meinersen

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 9 (3) der Schau- und Unterhaltungsordnung werden für jeden Schaubezirk auf Vorschlag der schaupflichtigen Institution mindestens drei Schaubeauftragte und drei Stellvertreter auf die Dauer von 6 Jahren vom Landkreis Gifhorn bestellt.

 

Schaupflichtig sind die Samtgemeinden. Schaubezirke sind die Mitgliedsgemeinden Hillerse, Leiferde, Meinersen und Müden (Aller).

 

Die Bestellung der derzeitigen Schaubeauftragten läuft zum Jahresende ab. Namentliche Vorschläge müssen bis zum 15.12.2016 dem Landkreis Gifhorn vorgelegt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlage/n:

 

Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung der Gewässer III. Ordnung

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung zur Schau- und Unterhaltungsordnung (193 KB)      
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