Vorlage - MUE/2015/289-04
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Beschlussvorschlag:
Der Stichweg (Privatweg) im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pfarrgarten“ mit ÖBV erhält die Bezeichnung
„Am Pfarrgarten“.
Sachverhalt:
Mit dem Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) „Pfarrgarten“ mit örtlicher Bauvorschrift – rechtsverbindlich seit dem 31.10.2016 - wird in der bebauten Ortslage Müden (Aller) eine Nachverdichtung im bisherigen Garten des alten Pfarrhauses ermöglicht. Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, da die Gemeinde im Bereich des Altdorfes und unmittelbar neben dem denkmalgeschützten alten Pfarrhaus dezidiert Einfluss auf die Gestaltung nehmen kann.
Das alte Pfarrhaus wurde inzwischen verkauft und für die Errichtung eines neuen Pfarrgebäudes im Oktober der Bauantrag seitens der Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Müden gestellt.
Da die entstehenden Grundstücke weit von der „Hauptstraße“ zurückliegen, sollte zur besseren Auffindbarkeit (Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z. B. Feuerwehr, Rettungswagen) ein neuer Straßenname für diesen Privatweg vergeben werden.
Als Anlage ist der Vorhaben- und Erschließungsplan beigefügt, aus dem der Verlauf des Privatweges gut zu erkennen ist.
Der im Beschlussvorschlag genannte Straßenname wurde mit dem Kirchenvorstand der Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Müden abgestimmt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Vorhaben- und Erschließungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | PfarrgartenStraßenname (306 KB) |
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