Vorlage - SGM/2016/028  

Betreff: Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 67 41 00/Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
16.11.2016 
1. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2016 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Darstellung des Gebührentarifs  
Neufassung Friedhofsgebührensatzung  

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Neufassung zur Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen mit dem überarbeiteten Gebührentarif wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Samtgemeinderates vom 08.12.2014 – Beschluss-vorlage 2014/399 – ist der Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Samtgemeinde Meinersen jährlich bis zum Jahr 2017 um die prozentuale Erhöhung der Verbraucherpreis-indexsteigerung und um weitere 5 % anzupassen. Demnach wurde entsprechend in dem Gebührentarif eine Erhöhung der Gebühren um 5,4 % eingearbeitet (0,4 % Verbraucherpreisindex + zusätzlich 5 %). Die einzelnen Gebührensätze, welche auf volle Eurobeträge auf/abgerundet wurden, können aus der beigefügten Darstellung des Gebührentarifs entnommen werden.

 

Zusätzlich mussten lt. Beschluss des Samtgemeinderates vom 16.06.2016 – Beschluss- vorlage 2016/550 – die Gebühren für die neue Bestattungsart „Bestattungen unter Bäumen in Urnenerdröhren“ eingepflegt werden.

 

Die Grabnutzungsgebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes dieser Bestattungsform für  20 Jahre beträgt für

 

die Gemeinschaftsurnenerdröhre

525,00 €

die Familienurnenerdröhre

1.050,00 €

die Gebühr für den Erwerb eines Messingschildes incl. Gravur                

50,00 €

 

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt aufgrund eines Nutzungsrechtes von 20 Jahren 462,00 €.

 

Eine Gebühr für den Gruftaushub entfällt für diese Bestattungsart, da diese Leistung bereits bei der Erstellung der Urnenerdröhrengemeinschaftsanlage mit einkalkuliert ist.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Anpassung des Gebührentarifes werden im kommenden Haushaltsjahr Mehrerträge erzielt. Die Höhe kann nicht genau beziffert werden, da diese abhängig von der Anzahl der Sterbefälle ist. Bei einem Durchschnittswert von 140 Sterbefällen im Jahr sind Mehrerträge in Höhe von ca. 5.000,00 € zu erwarten.

 

 

 


Anlage/n:

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Darstellung Gebührentarif Erhöhung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Darstellung des Gebührentarifs (189 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung Friedhofsgebührensatzung (210 KB)      
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