Vorlage - SGM/2016/036  

Betreff: Planfeststellung für die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes
im Knotenpunktbereich B 188/L 283 in der Gemarkung Ettenbüttel
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 11 02
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2016 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Meinersen gibt gegenüber dem Landkreis Gifhorn folgende Stellungnahme ab:

 

Gegen die Planfeststellung für die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunktbereich B 188/L 283 in der Gemarkung Ettenbüttel bestehen von seiten der Samtgemeinde Meinersen keine Bedenken.

 


Sachverhalt:

 

Der Landkreis Gifhorn hat mit Schreiben vom 20.10.2016 mitgeteilt, dass die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für die Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunktbereich B 188/L 283 in der Gemarkung Ettenbüttel, durchführt.

 

Als betroffene Gebietseinheit besteht nunmehr bis zum 16.12.2016 die Möglichkeit, Stellung zu dem Plan zu nehmen, der als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist. Sollte bis zum genannten Termin eine Stellungnahme nicht erfolgt sein, wird davon ausgegangen, dass keine Bedenken gegen den Plan bestehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 


Anlage/n:

Feststellungsentwurf – zeichnerische Darstellung

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