Vorlage - SGM/2016/001-01  

Betreff: Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2016/001
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
08.12.2016 
2. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_40_43_54_60  

Sachverhalt:

a)

Der Samtgemeindebürgermeister verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten.

 

Bei der Kommunalwahl am 11. September 2016 haben die folgenden Bewerberinnen / Bewerber eine ausreichende Zahl an Stimmen erhalten und haben durch ihre Erklärung einen Sitz im Rat der Samtgemeinde Meinersen angenommen.

 

Für die SPD

Stahl, André

von Grünhagen, Werner

 

b)

Die bei der Kommunalwahl am 11. September 2016 gewählten Ratsmitglieder werden durch den Samtgemeindebürgermeister über die Pflichten gemäß § 54 Abs. 3 NKomVG i.V.m.
§§ 40 bis 42 NKomVG belehrt.

 

 

Zu a)

Verpflichtung

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu achten (§ 60 NKomVG).

Die Verpflichtung kann durch Handschlag abgegeben werden.

 

 

Zu b)

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gem. § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Belehrung ist gem. § 54 NKomVG auch für Ratsmitglieder vorgeschrieben.

Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
- Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
- Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Rechtsgrundlage

§§ 40, 41, 42, 43 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 54 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_40_43_54_60 (141 KB)      
Stammbaum:
SGM/2016/001   Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister   Fachbereich 30 - Ordnung   Mitteilungsvorlage
SGM/2016/001-01   Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Samtgemeinderatsmitglieder durch den Samtgemeindebürgermeister   Samtgemeindebürgermeisterin   Mitteilungsvorlage
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