Vorlage - SGM/2016/038  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Zweckgebundene Geldspende der Gemeinde Hillerse für den Bau eines Glockenturms auf dem Friedhof in Volkse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2016 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

Der Annahme einer zweckgebundenen Geldspende in Höhe von 2.400,00 € durch die  Gemeinde Hillerse, die aus einer Rücklage und Ausschüttung der Fischereiinteressentenschaft erfolgt ist, wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) GemHKVO zugestimmt. Die Geldspende dient dem Bau bzw. der Errichtung eines Glockenturms auf dem Friedhof in Volkse.

 


Sachverhalt:

Dem Bau des Glockenturms und der zu diesem Zweck erfolgten Spendenzahlung liegt die Beschlussvorlage Nr. SGM/2015/456 zugrunde.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) der Gemeindehaushalts- und   kassenverordnung (GemHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 EUR bis zu höchstens 2.000,00 EUR der Samtgemeindeausschuss.

 

Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 EUR übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 EUR überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Spende erhöhen sich Erträge im Ergebnishaushalt und Einzahlungen im Finanzhaushalt um 2.400,00 EUR. Diese werden für die zusätzliche Beschaffung zu Aufwendungen und Auszahlungen in gleicher Höhe führen.

 


Anlage/n:

keine

Nach oben springen