Vorlage - SGM/2016/041
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
In § 8 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen ist festgelegt, dass für den Samtgemeindebürgermeister aus den Beigeordneten zwei Vertreter für die Angelegenheiten nach § 81 Abs. 2 Satz 1 NkomVG gewählt werden.
In der konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates am 01.11.2016 wurde beschlossen, vorbehaltlich der Änderung der Hauptsatzung drei gleichberechtigte Stellvertreter zu wählen.
In der Hauptsatzung ist das Wort „zwei“ demzufolge durch das Wort „drei“ zu ersetzen.
Die entsprechende Wahl der drei Stellvertreter ist erfolgt. Die Änderung der Hauptsatzung ist noch formell zu beschließen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der zu zahlenden Aufwandsentschädigung entstehen Mehrkosten ohne Berücksichtigung der Anrechnungsregelung des § 3 Abs. 2 der Entschädigungssatzung in Höhe von max. 2.340 EUR jährlich.
Anlage/n:
Fassung der 1. Änderungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderung Hauptsatzung Samtgemeinde (123 KB) |