Vorlage - MUE/2016/036  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Anlage "Turmstraße" in Hahnenhorn
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/55
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
20.12.2016 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1_Tabelle  
2_Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung „Turmstraße“ in Hahnenhorn wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen  nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) - Straßenbaubeitragssatzung - eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen

 

Verbesserung der Fahrbahn,

Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung und

Verbesserung der Straßenbeleuchtungseinrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Bei der öffentlichen Einrichtung „Turmstraße“ in Hahnenhorn wurden die Teileinrichtungen Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramm ausgebaut. Um eine Refinanzierung dieser Ausbaukosten zu erreichen, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Die vorläufigen Gesamtkosten dieser Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf die bevorteilten Grundstücke wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 16.03.2015 vorgestellt.

 

Im Rahmen der bereits technisch abgeschlossenen Straßenbaumaßnahme liegen der Gemeinde Müden (Aller)/Samtgemeinde Meinersen bereits sämtliche Schlussrechnungen vor. Diese sind allerdings noch nicht abschließend ausgewertet, sodass bei den finanziellen Auswirkungen auf das Zahlenwerk der Vorausleistungserhebung vom 20.11.2015 Bezug genommen wird.

 

Bei der Anlage „Turmstraße“ handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr. Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) ergibt sich für die einzelnen Teileinrichtungen das in Anlage 1 dargestellte Verteilungsverhältnis.

 

 

 

 

 

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch auszuwertenden Schlussrechnungen entstehen nach der durchgeführten Vorausleistungserhebung insgesamt Einzahlungen in Höhe von rund 68.800,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtungen von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (= 2.752,00 €/Jahr; Berechnung: 68.800,00 €: 25 Jahre).

 


Anlage/n:

Anlage 1 - Tabelle Gemeindeanteil/Anliegeranteil

Anlage 2 - Lageplan Abrechnungsgebiet „Turmstraße“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Tabelle (163 KB)      
Anlage 2 2 2_Lageplan (328 KB)      
Nach oben springen