Vorlage - MUE/2015/299-02  

Betreff: Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/43Bezüglich:
MUE/2015/299
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
22.06.2017 
7. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
ZumBraken1ÄndZusammenstellungStellungSatzung  
ZumBraken1ÄndVereinbarungSatzung  
ZumBraken1ÄndAusgleichsmaßnahmeSatzung  
ZumBraken1ÄndKarteBestandSatzung  
ZumBraken1ÄndKartePlanungSatzung  
ZumBraken1ÄndPlanSatzung  
ZumBraken1ÄndPLZSatzung  
ZumBraken1ÄndTextlFestsetzSatzung  
ZumBraken1ÄndBegründungSatzung  
ZumBraken1ÄndZusammenstellungSatzungProtokoll  

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt zu den gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

2.Die Gemeinde Müden (Aller) nimmt den Entwurf der vertraglichen Vereinbarung zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahme im Umfang von 0,58 Werteinheiten bezogen auf Hektar gemäß der „Hinweise zur Ermittlung von Eingriff und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauleitplanung“ des Niedersächsischen Städtetages 2013 zur Kenntnis.

 

3.Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt (vorbehaltlich des Abschlusses der vertraglichen Vereinbarung gemäß Punkt 2) aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen den Bebauungsplan „Zum Braken“, 1. Änderung, als Satzung.

 

4.Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Zum Braken“, 1. Änderung.

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Zum Braken“, 1. Änderung, mit Begründung hat in der Zeit vom 24.01.2017 bis einschl. 24.02.2017 öffentlich ausgelegen. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

 

 

 

 

 

 

 

Für die Eingriffe durch den Bebauungsplan „Zum Braken“, 1. Änderung ist ein externer Ausgleich zu schaffen und durch eine vertragliche Vereinbarung abzusichern. Diese Vereinbarung ist von der Gemeinde Müden (Aller) und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn anzuerkennen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Stellungnahmen

Vereinbarung

Erläuterung Ausgleichsmaßnahme

Karte Bestand

Karte Planung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 ZumBraken1ÄndZusammenstellungStellungSatzung (408 KB)      
Anlage 9 2 ZumBraken1ÄndVereinbarungSatzung (67 KB)      
Anlage 5 3 ZumBraken1ÄndAusgleichsmaßnahmeSatzung (71 KB)      
Anlage 7 4 ZumBraken1ÄndKarteBestandSatzung (211 KB)      
Anlage 8 5 ZumBraken1ÄndKartePlanungSatzung (298 KB)      
Anlage 1 6 ZumBraken1ÄndPlanSatzung (191 KB)      
Anlage 2 7 ZumBraken1ÄndPLZSatzung (75 KB)      
Anlage 3 8 ZumBraken1ÄndTextlFestsetzSatzung (135 KB)      
Anlage 6 9 ZumBraken1ÄndBegründungSatzung (547 KB)      
Anlage 10 10 ZumBraken1ÄndZusammenstellungSatzungProtokoll (411 KB)      
Stammbaum:
MUE/2015/299   Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2015/299-02   Bebauungsplan "Zum Braken", 1. Änderung, Gemeindeteil Flettmar hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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