Vorlage - LEI/2017/044  

Betreff: Baumkontrollen auf öffentlichen Flächen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 60 09
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
15.06.2017 
5. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Arbeitsauftrag  
Protokoll Baumkontrolle  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Leiferde beauftragt den Samtgemeindebauhof, Baumkontrollen auf öffentlichen Flächen durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Grundsätzlich bedürfen alle Bäume auf öffentlichen Flächen einer regelmäßigen Kontrolle, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zur Prüfung der Verkehrssicherheit sind aus rechtlicher Sicht Kontrollen in Form einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus durchzuführen. Nur wenn Verdachtsmomente für eine mangelnde Verkehrssicherheit vorhanden sind, ist eine eingehende Untersuchung des Baumes erforderlich. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss sich an den Vorgaben der Rechtsprechung orientieren.

 

Im Zusammenhang mit eingetretenen Schadensfällen haben die Gerichte wiederholt eine zweimalige Kontrolle im belaubten und unbelaubten Zustand für notwendig gehalten. Vielfach wurde diese Rechtsprechung so interpretiert, dass alle Bäume – demnach auch junge und gesunde – grundsätzlich zweimal jährlich aus Gründen der Verkehrssicherheit zu kontrollieren sind.

 

Folgendes Konzept wird in der Gemeinde Leiferde durchgeführt:

 

Die Baumkontrolle wird vorerst ohne eine EDV-gestützte Lösung durch den Samtgemeindebauhof vorangetrieben. Es wird vorerst kein Kataster angelegt, um den Baumbestand im Detail zu erfassen. Ab Mai/Juni 2017 werden zwei Mitarbeiter des Samtgemeindebauhofes mit der Baumkontrolle wieder beginnen. Bei der Kontrolle wird jeder Baum gemäß der FLL-Richtlinie in Augenschein genommen. Die Baumkontrolle wird zweimal jährlich durchgeführt. Einmal im unbelaubten Zustand und im einmal im belaubten Zustand.

 

Die Anzahl der Bäume wird nebenbei mit einem Handzählgerät erfasst. Der Einzelbaum wird bei einer unauffälligen Kontrolle nicht weiter dokumentiert, sondern nur der Straßenzug (z.B. Straßenname, von Hausnummer zu Hausnummer – siehe Anlage 2). Auffällige bzw. schadhafte Bäume werden im einzelnen aufgenommen, mit einer Nummer versehen und somit dokumentiert. Hierbei werden die zu ergreifenden Maßnahmen als Empfehlung für den Sachbearbeiter in einem Arbeitsauftrag (siehe Anlage 1) definiert. Nach dem Abarbeiten des

erkannten Schadens/Problems kann die vergebene Nummer entweder wieder entfernt werden, oder sie verbleibt dort, um den Baum weiterhin zu beobachten. Die Suche nach einer Baumkatastersoftware wird weiter vorangetrieben.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es standen im Haushaltsplan 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € für Baumkontrollarbeiten zur Verfügung; davon wird der Rest der Haushaltsmittel in Höhe von 23.830,00 € in das Jahr 2017 übertragen. Im Haushaltsjahr 2017 stehen weitere Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 € zur Verfügung.

 

 


Anlage/n:

Arbeitsauftrag – Anlage 1 -

Protokoll Baumkontrolle – Anlage 2 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Arbeitsauftrag (61 KB)      
Anlage 2 2 Protokoll Baumkontrolle (73 KB)      
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