Vorlage - SGM/2017/083  

Betreff: Berufung der Gleichstellungsbeauftragten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-11 11 20-Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2017 
5. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

Frau Natascha Heumann aus Schwülper wird mit Wirkung zum 01.08.2017 zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Meinersen mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit berufen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Arbeitsvertrag zu erstellen.

 


Sachverhalt:

Zur Stärkung der Gleichstellung auf kommunaler Ebene wurden die Vorschriften der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten (§ 8 NKomVG) geändert. Gemäß § 8 Abs. 1 NkomVG müssen alle Gemeinden und Samtgemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich beschäftigen.

Die Stelle wurde hausintern und öffentlich ausgeschrieben. Auf die Stellenausschreibung sind 33 Bewerbungen eingegangen.

Am 10.04.2017 haben sich vier Bewerberinnen der Verwaltungsleitung der Samtgemeinde Meinersen vorgestellt. Drei der vier Bewerberinnen wurden eingeladen, sich den Samtgemeinderatsfraktionen am 03.05.2017 vorzustellen. Im Rahmen der Bestenauslese hat sich Frau Heumann in dem Auswahlverfahren als die geeignetste Bewerberin erwiesen.

Der Lebenslauf von Frau Heumann wird als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Einstellung ist im Einvernehmen mit dem Hauptverwaltungsbeamten bzw. mit seinem allgemeinen Vertreter zu entscheiden (§ 107 Abs. 4 NKomVG).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Personalkosten für die neu zu besetzende Stelle sind bereits im Stellenplan 2017 mit der Entgeltgruppe 10 TVöD enthalten.

 


Anlage/n:

Lebenslauf Frau Heumann

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