Vorlage - SGM/2017/089  

Betreff: Kindertagesstätte Ohof
hier: 1.) Austausch der Spielkombination
2.) Annahme von Spenden gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.06.2017 
5. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Haushaltsmittel für die Anschaffung einer Kletterkombination in Höhe von 13.600,00 € werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

2.)    Der Annahme der Spende in Höhe von insgesamt 2.795,91 € wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.) Das im Frühjahr abgerissene Spielgerät (mind. 18 Jahre alt) musste in den letzten Jahren immer mal wieder repariert werden. Zunächst war geplant, 2017 o.g. Gerät nochmals reparieren zu lassen und für 2018 Haushaltsmittel für einen Austausch des Gerätes zu beantragen. Mittlerweile hatte das Gerät erhebliche Mängel und musste aus Sicherheitsgründen bereits im Frühjahr diesen Jahres abgerissen werden.

Um das Außenspielgelände weiterhin für die Kinder attraktiv zu gestalten und sie in ihrer körperlichen Entwicklung zu fördern, d.h.um einen Aspekt des Erziehungsauftrages gem. SGB VIII zu erfüllen, ist ein Austausch des Gerätes notwendig.

 

Zu 2.) Im April hatte die Elternvertretung der Kindertagessstätte einen Spendenlauf veranstaltet, um Gelder für die o.g. Spielkombination zu sammeln. Die Einnahmen betrugen 2.509,00 €.

Außerdem wurde von der Elternvertretung ein Frühlingsfest organisiert. Hier wurden Einnahmen von 286,91 € erzielt.

 

Hinweis: Das Deutsche Rote Kreuz hat parallel dazu einen Zuschussantrag bei der Einrichtung „Ein Herz für Kinder“ gestellt. Hier ist mit einer Entscheidung voraussichtlich erst in ein paar Wochen zu rechnen. Da das Spielgerät noch in diesem Jahr angeschafft werden soll und das Ausschreibungsverfahren sowie die Lieferfristen mehrere Wochen betragen, wird die überplanmäßige Ausgabe jetzt schon beantragt. Sollte ein Zuschuss gezahlt werden, könnte dies für ein weiteres Spielgerät (z.B. Kletterwand o.ä.) verwendet

werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen jährliche Abschreibungen in Höhe von 1.360,00 € an.

 

 

 


Anlage/n:

Keine

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