Vorlage - MEI/2017/103-01
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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Abwägung der zum Verfahren gemäß § 13a i. V. mit § 4a Absatz 3 BauGB nach § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage).
2. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 1 Absatz 3 und des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan "Bambergsweg", 1. Änderung und Erweiterung und teilweise Aufhebung nach Prüfung aller fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen als Satzung.
3. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Meinersen gem. § 2a BauGB die Begründung zum Bebauungsplan "Bambergsweg", 1. Änderung und Erweiterung und teilweise Aufhebung.
4. Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt für die Eingriffe in die Natur und Landschaft die externe Ausgleichsmaßnahme im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 3 BauGB. Die Maßnahme ist im gesicherten Flächenpool der Gemeinde in der Maßnahme A04 auf einer Teilfläche des Flurstücks 12 der Flur 12, Gemarkung Meinersen, durchzuführen (siehe Übersichtsplan).
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Zum Planverfahren gem. § 4a Absatz 3 BauGB hat die 2. erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 29.01.2018 bis einschließlich 02.03.2018 stattgefunden. Parallel dazu wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden inhaltlich wiedergegeben und - soweit Anregungen vorgebracht wurden - mit entsprechenden Abwägungs- bzw. Beschlussvorschlägen versehen. Stellungnahmen Dritter sind während des Planverfahrens nicht vorgebracht worden.
Mit der vorliegenden Planung wird eine Fläche als Gemeinbedarf neu ausgewiesen. Seinerzeit setzte der rechtskräftige Bebauungsplan „Bambergsweg“ diesen Bereich als Ausgleichsfläche für die Eingriffe in Natur und Landschaft mit 21 Bäumen 1. Ordnung, 62 Bäumen 2. Ordnung und 176 Sträuchern fest.
Dieser Ausgleich kann aufgrund der Umsetzung des geplanten Bauvorhabens auf dieser Fläche nicht mehr erfolgen. Das Kompensationserfordernis wird dem gemeindlichen Flächenpool (Fläche A04) gem. § 1a Absatz 3 BauGB zugeordnet. Die Abstimmung des Flächenpools erfolgte mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Gifhorn. Dem Bebauungsplan werden 1.000 m² zugeordnet. Dort soll eine Aufforstung mit standortheimischen Baumarten stattfinden.
Hinweis
Das formelle Planverfahren zur 1. Änderung des Bauleitplanes wurde bereits in 2011 eingeleitet. Bis heute wurde der Rechtsplan unter anderem aufgrund umzusetzender Bauvorhaben mehrfach überarbeitet bzw. angepasst. Der Plan hat mittlerweile dreimal öffentlich ausgelegen. Die Satzungsbeschlussfassung und Inkraftsetzung des Rechtsplanes ist daher ausdrücklich erwünscht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
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Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Stellungnahmen erneutes Verfahren gem. § 4a Absatz 3 BauGB
Bebauungsplan
Planzeichenverordnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Übersichtsplan Flächenpool
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bambergsweg1ÄndErwTab_erneut_4a3 (361 KB) | ||||
2 | Bambergsweg1Änd_10-1_Bplan-farbe (538 KB) | ||||
3 | Bambergsweg1ÄndErw_PLZ_10_1 (906 KB) | ||||
4 | Bambergsweg1ÄndErw_Textl_Festsetz_10_1 (861 KB) | ||||
5 | Bambergsweg1ÄndErwBegründung 10_1 (675 KB) | ||||
6 | Bambergsweg1ÄndÜbersichtsplanKompensationspool (430 KB) | ||||
7 | VA_Rat_Satzungsbeschloss_Tab_erneut_4a3_Bambergsweg1ÄndErw (364 KB) |