Vorlage - MUE/2019/188  

Betreff: Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
12.02.2019 
7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Errichtung von zwei Ladesäulen in Müden (Aller) wird im Falle eines positiven Förderbescheides zugestimmt.

 

  1. Ohne Überdachung und Pflasterung

und/oder

  1. Mit Überdachung und Pflasterung

 

b)      Es wird ein Antrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemäß der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gestellt.

 

c)      Die Haushaltsmittel i.H.v. _______ € werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat wieder ein Förderprogramm zur Aufstellung von Ladesäulen ins Leben gerufen. Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorantreiben.

 

In der Samtgemeinde Meinersen sind Schnellladesäulen mit einem Fördersatz von 30 % förderfähig, Normalladesäulen mit 40 %.

 

Schnellladesäulen (ab 23 kW) haben allerdings kaum eine Chance auf eine Förderung, da die SG Meinersen sich nicht im Vorranggebiet für Schnellladesäulen befindet.

 

Normalladesäulen (bis einschließlich 22 kW) könnten mit 40 %, höchstens aber mit 2.500 € Zuschuss gefördert werden.

 

Folgende Kosten könnten sich für die Aufstellung einer Ladesäule ergeben:

 


Variante 1:

Normalladesäule:   6.000,00 € (Angebot Fa. LSW)

Verteilerkasten:  1.000,00 €

Sonst. Materialien/Aufbau: 2.000,00 €

Erdarbeiten/Fundament: 1.000,00 €

             10.000,00 €

Förderung:  - 2.500,00 €

Eigenanteil:   7.500,00 €

 

 

Variante 2:

Normalladesäule:   6.000,00 € (Angebot Fa. LSW)

Verteilerkasten:  1.000,00 €

Sonst. Materialien/Aufbau: 2.000,00 €

Erdarbeiten/Fundament: 1.000,00 €

Pflaster/Carport:           10.000,00 €

             20.000,00 €

Förderung:  - 2.500,00 €

Eigenanteil:            17.500,00 €

 

Die Kosten würden sich demnach pro Säule auf 7.500,00 € – 17.500,00 € belaufen.

 

Betrieb:

Der Betrieb der Säulen könnte über ein Betreibermodell erfolgen. Demnach würde z.B. die LSW die Säulen betreuen. Die Abrechnung erfolgt über ein System, welches weit verbreitet ist. Je nachdem, wie viel kW an Strom von den Säulen abgenommen wird, ergibt sich folgende Abrechnung:

 

Jahresabnahme Strom

 

bis 5.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 140 Volladungen eines

VW eGolf´s

Die Gemeinde Müden (Aller) zahlt ein Entgelt i.H.v. 250,00 €/Jahr (netto) an die LSW.

bis 7.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die Gemeinde Müden (Aller) zahlt nicht an die LSW, aber sie erhält auch keinen Betrag.

ab 7.001 kWh/Jahr -

entspricht über 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die LSW zahlt der Gemeinde Müden (Aller) einen Bonus i.H.v. 250,00 €/Jahr (netto)

 

Im Hinblick auf die derzeitige Verbreitung von E-Fahrzeugen, ist in der ersten Zeit vom ersten Modell (bis 140 Volladungen im Jahr) auszugehen.

 

Eine Eigenvermarktung des Stroms ist auf Grund fehlender Kenntnisse und fehlender Technik im Bereich der Abrechnung (Deutschlandweites Kartensystem) schwierig.

 

Mögliche Standorte:

Als möglicher Standort wurde das Bürgerhaus ausgewählt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für zwei Normalladesäulen ohne Überdachung und Pflasterung ergeben sich Anschaffungskosten (Förderung von 5.000,00 € bereits enthalten) i.H.v. 15.000,00 €, die außerplanmäßig für den Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Für zwei Normalladesäulen mit Überdachung und Pflasterung ergeben sich Anschaffungskosten (Förderung von 5.000,00 € bereits enthalten) i.H.v. 35.000,00 €, die außerplanmäßig für den Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Die Folgekosten werden sich jährlich auf 250,00 € (netto) pro Säule (= 500,00 € für beide Säulen) belaufen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

NEIN

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
MUE/2019/188   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2019/188-01   Antrag auf Zuwendung für die Errichtung von Ladepunkten an zwei Standorten für die Gemeinde Müden (Aller) hier: Prüfauftrag der Verwaltung   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
Nach oben springen