Vorlage - SGM/2011/085  

Betreff: Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 51 13 25 - Poe.
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
24.11.2011 
1. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
19.12.2011 
2. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Meinersen errichtet im Jahr 2012/2013 gegenüber der Kindertagesstätte Ettenbüttel/Außenstelle Müden (Aller), Quellengrund eine Doppelkrippe mit 30 Plätzen.

 

Die Gemeinde Müden (Aller) wird gebeten, eine Änderung des Bebauungsplanes „Dehnenfeld-Hopfenlade-Im Dorfe“ mit ÖBV, 6. Änderung vorzunehmen, damit eine Doppelkrippe auf dem Flurstück 39/5 und teilweise 42/1 der Flur 14 von Müden (Aller) errichtet werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die notwendige Verkehrs- und Parkplatzsituation zu klären.

 

Die Planschmiede Meinersen 2KS wird beauftragt, den politischen Gremien entsprechende Planungsentwürfe vorzustellen.

 

Im Haushaltsjahr 2012 werden Haushaltsmittel in Höhe von 750.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird erst begonnen, wenn der Zuwendungsbescheid der zu erwartenden Fördermittel in Höhe von 435.000,00 € (sogenannte RIK-Mittel; Richtlinie Investition Kinderbetreuung) eingegangen ist.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem 01.08.2013 haben Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ferner ist ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter einem Jahr vorzuhalten. Bei bisher 169 prognostizieren Geburten müssen in der Samtgemeinde Meinersen gemäß dem Kinderförderungsgesetz 83 Kinder institutionell betreut werden.

 

In der Samtgemeinde Meinersen bestehen zwei Krippengruppen mit jeweils 15 Plätzen. Eine Krippe existiert in der Kindertagesstätte „Harlekin“ Meinersen-Süd und eine in der Kindertagesstätte in Leiferde. Eine neue Doppelkrippe (30 Plätze) wird auf dem Grundstück der Kindertagesstätte „Harlekin“ Meinersen-Süd Anfang 2012 eröffnet. Somit verfügt die Samtgemeinde Meinersen in Kürze über 60 Krippenplätze.

 

Mit einer neuen Doppelkrippe (30 Plätze) in Müden (Aller) könnten im Jahr 2013 insgesamt 90 der voraussichtlich benötigten 83 Krippenplätze angeboten werden. Somit würde zwar der Rechtsanspruch für Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr auf einen Betreuungsplatz erfüllt werden, unberücksichtigt dabei ist aber das Vorhalten eines bedarfsgerechten Angebotes für Kinder unter einem Jahr.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich als Standort für die neue Doppelkrippe die freie Fläche gegenüber der Kindertagesstätte Ettenbüttel/Außenstelle Müden (Aller), Quellengrund herauskristallisiert.

 

Für diesen Standort spricht, dass sich die Fläche direkt im Ortskern befindet und darüber hinaus Synergieeffekte (z. B. Vertretungsregelungen) zwischen der bereits bestehenden Kindertagesstätte und der neuen Krippe gegeben wären. Es wurden bereits erste Vorkehrungen getroffen, dass die neue Krippe mit Wärmeenergie aus einer Biogasanlage versorgt werden kann. Ferner befindet sich die Fläche im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller), die bereits Bereitschaft zur Eigentumsübertragung signalisiert hat.

 

Die in Frage kommenden Flurstücke 39/5 und teilweise 42/1 der Flur 14 von Müden (Aller) sind in dem Bebauungsplan „Dehnenfeld-Hopfenlade-Im Dorfe“ mit ÖBV, 6. Änderung als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine Änderung des Bebauungsplanes ist dennoch durchzuführen, da die Fläche „sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ vorbehalten ist. Bei der Änderung ist auch die Verkehrs- und Parkplatzsituation zu überprüfen, da mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch ankommende und abfahrende Eltern zu rechnen ist. Parallel wird eine Beschlussvorlage zur Übertragung des Grundstückes vorbereitet.

 

Aufgrund der guten Zusammenarbeit ist die Planschmiede Meinersen 2KS zu beauftragen, maximal zwei Entwürfe einer möglichen Doppelkrippe (Planungsphase 1  Grundleistung  und Planungsphase 2  Vorplanung) gemäß HOAI zu entwerfen und den politischen Gremien vorzustellen. Mit der Beauftragung des Planungsbüros und der Änderung des Bebauungsplanes sollte schon jetzt begonnen werden, da erfahrungsgemäß beide Projekte sehr zeitintensiv sind.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Durchführung der Maßnahme entstehen im Finanzhaushalt Auszahlungen in Höhe von 750.000 € und Einzahlungen in Höhe von 435.000 €. Auf eine vom Land vorgeschriebene Nutzungsdauer von 90 Jahren umgelegt, ergeben sich im Ergebnishaushalt direkte Folgebelastungen aufgrund der Investition durch Abschreibung von jährlich   rd. 8.300 €. Denen  steht  gegenüber  ein  jährlicher Sonderpostenauflösungsbetrag in  Höhe  von rd. 4.800 €. Saldiert ergibt sich allein aus der Investition eine jährliche Ergebnisbelastung von 3.500 €. Hinzu sind Aufwendungen und Auszahlungen für den laufenden Betrieb jährlich in Höhe von 150.000 € zu erwarten.

 

 


Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (301 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/085   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2011/085-01   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller)   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
SGM/2011/085-02   Neubau einer Krippe mit 30 Krippenplätzen in der Gemeinde Müden (Aller); hier: Vorstellung der Planungsdetails   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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