Vorlage - MUE/2019/220  

Betreff: Straßenbaubeitrag für den Wirtschaftsweg "Alte Poststraße II" in Müden (Aller)
Hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/50
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
26.09.2019 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung  

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Beschlussvorschlag:

 

Für die öffentliche Einrichtung der Gemeindestraße im Außenbereich „Wirtschaftsweg Alte Poststraße II“ in Müden (Aller) – beginnend von der Landesstraße 283 bis zur Gemeindegrenze Nienhof – wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

  • Verbesserung der Fahrbahn

 

beschlossen.

 

Die öffentliche Einrichtung ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.

 

 

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Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen Bauprogramms wurde die Fahrbahn des Wirtschaftsweges „Alte Poststraße II“ in Müden (Aller) ausgebaut. Diese Baumaßnahme erfüllt den Beitragstatbestand der Verbesserung.

 

Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen ausgebaut wurden, ist zur Refinanzierung der beitragsfähigen Ausbaukosten die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich.

 

Zur Information der beteiligten Grundstückseigentümer wurde am 05.02.2019 eine Anliegerversammlung durchgeführt.

 

Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage weder eine Schlussrechnung der bauausführenden Firma, noch der abschließende Festsetzungsbescheid des Zuwendungsgebers vorliegt, kann lediglich auf das Zahlenwerk der Anliegerversammlung verwiesen werden.

Danach ergibt sich folgende Übersicht:

 

 Gesamtausbaukosten 390.000,00 €

 abzgl. Zuwendung 245.700,00 €

 verbleibender Kostenaufwand 144.300,00 €

 

Bei dem vorgenannten Wirtschaftsweg handelt es sich um eine Gemeindestraße im Sinne des § 47 Nr. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes, d.h. um eine Straße im Außenbereich, die eine Gemeinde für den öffentlichen Verkehr gewidmet hat.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Müden (Aller) ergibt sich bei Wirtschaftswegen, bei denen der Anlieger- und Fremdverkehr in etwa gleich hoch ist, folgendes Verteilungsverhältnis:

 

 Gemeinde, 60 v. H.  76.200,00 €

 Anlieger, 40 v. H.  57.720,00 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die abzurechnende Länge des Wirtschaftswegs farblich dargestellt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein abschließendes Zahlenwerk ergibt sich erst nach Vorlage der Schlussrechnung der bauausführenden Firma und nach Vorlage des Festsetzungsbescheides durch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

 

Bei einer Nutzungsdauer der ausgebauten Teileinrichtung von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst.

 

 

 

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Anlage/n:

Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan mit Kennzeichnung der öffentlichen Einrichtung (227 KB)      
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