Vorlage - SGM/2020/318  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - JS
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
21.01.2020 
9. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
06.02.2020 
23. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung  
Gutachten zur Kalkulation der Gebühren  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und

    Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen außerhalb der

    unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Fassung

    beschlossen.

 

2. Der Gebührentarif in der Anlage zu § 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für

    Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen

    außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird

 

a) mit 100 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen, der Gebührensatz für das

    Feuerwehrrettungsboot (RTB) inkl. Bootstrailer werden auf 50 % der kalkulierten

    Gebühren festgesetzt,

 

oder

 

b) mit 75 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen, der Gebührensatz für das

    Feuerwehrrettungsboot (RTB) inkl. Bootstrailer werden auf 50 % der kalkulierten

    Gebühren festgesetzt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Veröffentlichungsverfahrens notwendig

    werdende redaktionelle Änderungen eigenständig vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen in erster Linie aus Entgelten (Gebühren und Beiträge) für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Eine Finanzierung über Steuern und andere Möglichkeiten ist demnach erst nachrangig gestattet.


Der § 29 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) gibt den Gemeinden hierzu die Möglichkeit, Entgelte für die Dienst- und Sachleistungen außerhalb unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu erheben. Als unentgeltlich zu erfüllende Pflichtaufgabe gilt nach § 29 Abs. 1 NBrandSchG der Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr. Jedoch kann auch in diesen Fällen ein Ersatz der Aufwendungen geltend gemacht werden, wenn eine Gefährdungshaftung besteht. Dies ist z.B. bei Pkw-Bränden der Fall in denen die Kosten eines Feuerwehreinsatzes regelmäßig über die KFZ-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Auch freiwillige Leistungen der Feuerwehren (Tierrettung, Keller auspumpen) können abgerechnet werden.

 

Die Samtgemeinde Meinersen verfügt derzeit über eine Feuerwehr-Benutzungs-und Kostenordnung aus dem Jahr 2002. Die Rechtslage hinsichtlich des Gebührenrechts sowie des Brandschutzrechts hat sich seitdem mehrfach geändert, so dass eine Anpassung der ortsrechtlichen Regelungen zwingend erforderlich ist.

 

Aus den vorgenannten Gründen wurde nun der Entwurf einer neuen Satzung erstellt (Anlage 1). Dieser orientiert sich an der Mustersatzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und wurde durch die Kanzlei Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB aus Braunschweig geprüft.

 

Zur Ermittlung der Gebührensätze wird die Satzung durch die Anlage zu § 4 „Gebührentarif“ ergänzt. Hierin werden die Gebührensätze pro Stunde für das Feuerwehrpersonal sowie die Fahrzeuge festgelegt. Die in der Anlage festgelegten Sätze sind regelmäßig zu prüfen und über einen Betriebsabrechnungsbogen zu ermitteln. Die Gebührensätze der Fahrzeuge und des Einsatzpersonals ergeben sich aus den Jahreskosten unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Bedingt durch die unterschiedlich hohen Kosten für die Fahrzeuge sowie der jährlichen Einsatzstunden kann es zu stark unterschiedlichen Gebührensätzen kommen.

 

Für die Gebührensätze war eine Neukalkulation nach den Bestimmungen des NKAG erforderlich. Ziel der Kalkulation ist eine kostendeckende Abrechnung der gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätze. Die neuen Gebührensätze weichen daher stark von den bisherigen ab.

 

Die Kalkulation der Gebührensätze ist durch die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH erfolgt. Die Grundsätze der Gebührenkalkulation sowie die Kostenverteilung und Ermittlung der Stundensätze ist der Anlage zu entnehmen. Der Bericht über die Kalkulation ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die neuen Gebührensätze stellen die Gebührenobergrenze dar. Das nach § 29 Abs. 2 NBrandSchG bestehende Ermessen, ob überhaupt eine Gebühr erhoben werden soll, beinhaltet für die Kommunen auch die Möglichkeit, in der Satzung nicht kostendeckende Gebühren festzusetzen. Daher ist unter Beschlussvorschlag 2. eine Alternative vorgesehen. Aufgrund der geringen Einsatzzeiten der Feuerwehrrettungsboote inkl. Bootstrailer und des daher hoch ausfallenden Gebührensatzes wird eine Deckelung auf 50 % des kalkulierten Gebührensatzes empfohlen.

 

Aus haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten wird empfohlen, die ermittelten vollständigen Gebührensätze zu beschließen. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurde durch die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (u. 11 LC 293/16) im März 2019 bestätigt.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der höheren Gebührensätze ist mit Mehrerträgen zu rechnen. Die Höhe kann dabei nicht beziffert werden, diese ist abhängig vom konkreten Einsatzaufkommen sowie der Möglichkeit der Abrechnung der Einsätze.

 

 

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Anlage/n:

- Entwurf Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung

- Gutachten zur Kalkulation der Gebühren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung (264 KB)      
Anlage 2 2 Gutachten zur Kalkulation der Gebühren (1046 KB)      
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