Vorlage - HIL/2020/141
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Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schierkenweg-Nordost ll" wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, um im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB die Aufgabe der Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Nahversorgungsstrukturen für die Bevölkerung in Hillerse zu erfüllen.
Mit der geplanten Ausweisung eines "Mischgebietes" im Nordosten der Ortslage, südlich der L 320, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung eines Lebensmitteldiscounters geschaffen werden.
Nähere Einzelheiten können aus der beigefügten Begründung entnommen werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 10.000,00 €.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Bebauungsplan
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Schierkenweg-NO II-Gebietsabgrenzung (235 KB) | ||||
2 | _Schierkenweg-NO II-Bebauungsplan (412 KB) | ||||
3 | Begr_3_1_4_1_Schierkenweg-Nordost II (1044 KB) |
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