Vorlage - SGM/2020/350  

Betreff: Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:50-51 13 00
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.04.2020 
25. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Beitragsstaffel ab 01.08.2019  

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Beschlussvorschlag:

 

a) Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten (einschließlich Schulkindbetreuung außerhalb der Betreuungszeiten der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen) in der Samtgemeinde Meinersen werden ab 01.05.2020 bis auf Weiteres während der angeordneten Schließung der Kindertagestätten aufgrund der Corona-Pandemie in der bisher veranlagten Höhe nicht eingezogen. Hiervon sind Betreuungszeiten ausgenommen, die im Rahmen der Notbetreuung in Anspruch genommen werden. Die Abwicklung erfolgt wie in der Vorlage beschrieben.

 

a)        Über die Gegenfinanzierung dieser Entscheidung wird zu gegebener Zeit beraten.

 

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Sachverhalt:

 

Für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in den Krippen innerhalb der Samtgemeinde Meinersen sind Elternbeiträge lt. Beitragsstaffel zu zahlen. Weiterhin ist bei über achtstündiger Betreuungszeit von Kindergartenkindern (über Dreijährige) ein Pauschalbeitrag in Höhe von aktuell 17 € je halber Stunde zu zahlen.

 

Darüber hinaus ist in der Beitragsstaffel der Samtgemeinde Meinersen ein Beitrag für die Betreuung von Grundschulkindern außerhalb der regulären Betreuungszeit der verlässlichen Grundschulen (d. h. Frühdienst und/oder Montag – Donnerstag nach 15:30 Uhr und/oder freitags nach 13:00 Uhr) zu zahlen. Für diese Betreuung in der Grundschule Meinersen gilt eine Betriebserlaubnis als sonstige Tageseinrichtung.

 

Seit dem 01.08.2018 sind Kinder ab dem dritten Lebensjahr per Gesetz bis max. 8 Betreuungsstunden beitragsfrei gestellt.

 

Aufgrund fachaufsichtlicher Weisung des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 13.03.2020 hat der Landkries Gifhorn mit Allgemeinverfügung vom 14.03.2020 sowohl den Unterrichtsbetrieb an Schulen (inklusive Ganztagsgrundschulbetrieb) als auch den Betrieb von sämtlichen Kindertagesstätten mit Wirkung ab 16.03.2020 untersagt. Diese Schließungen galten zunächst bis einschließlich 18.04.2020. Nunmehr wurde eine Verlängerung der Schließungen beschlossen. Lediglich die Betreuung in Notgruppen durfte bei Erfüllung der engen Aufnahmevoraussetzungen in Anspruch genommen werden. Die aktuelle Situation wird in der Sitzung vorgetragen.

 

 

 

Die aktuelle generelle Schließung aller Kindertagesstätten aufgrund der Corona-Pandemie trifft vor allem die Erziehungsberechtigten der Krippenkinder. Der Landkreis Gifhorn hat die Eltern von Kindern in der Kindertagespflege bereits beitragsfrei gestellt. Die Kindertagespflegepersonen erhalten darüber hinaus weiterhin Geldleistungen des Landkreises, trotz der angeordneten Schließung.

 

Es sind bereits eine Vielzahl von Elternanfragen bei der Samtgemeinde und bei den Kindertagesstättenträgern auf Beitragserstattung aufgrund von nichterbrachter Betreuungsleistung eingegangen. Die umliegenden Gebietseinheiten haben unterschiedliche Festlegungen zu dieser Thematik getroffen oder bereiten entsprechende Entscheidungen vor.

 

In den Richtlinien der DRK-Kindertagesstätten und den Richtlinien des ev. Kindertagesstättenverbandes Gifhorn (Kirche) ist eine Befreiung von der Beitragspflicht in einem Fall von Fehlzeiten bedingt u. a. durch Infektionskrankheiten nicht gegeben. Einen Anspruch der Eltern auf Beitragserstattung ist somit aus den Richtlinien der Träger der Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Meinersen nicht vorgesehen.

 

Zu bedenken ist, dass eine Sachlage, wie es die generelle bundesweite - von der Bundesregierung angeordnete - Schließung von Kindertageseinrichtungen wegen der Corona-Pandemie darstellt, nicht in diesen Regelungen bedacht werden konnte. Hier handelt es sich um eine außergewöhnliche Krisensituation, in der eine Beitragserstattung als Einzelfallentscheidung anzusehen ist. Die einmalige Rückerstattung der Elternbeiträge begründet somit grundsätzlich keinen Anspruch auf weitere Beitragserstattungen, wenn im Zuge der Corona-Krise es nochmals zu Schließungen von Kindertagestätten kommen sollte.

 

Von Seiten des Nds. Städte- und Gemeindebundes wird bisher die Rechtsauffassung vertreten, dass in den meisten Fällen kein Anspruch auf einen Verzicht der Elternbeiträge bestehen dürfte. Erst wenn eine Leistungsstörung des Benutzungsverhältnisses eine gewisse Schwere oder Bedeutung erreicht hat, sei Raum für einen Verzicht auf Erhebung des Elternbeitrages. Dies sei erst bei einer coronabedingten Schließung von mehr als zwei Monaten der Fall.

 

Deshalb sind viele Kommunen dazu übergegangen aus Kulanzgründen oder familienpolitischen Gesichtspunkten Elternbeiträge zu erstatten bzw. von der Erhebung abzusehen. Eine einheitliche Verständigung unter den Gebietseinheiten konnte bedauerlicherweise nicht erzielt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, ab 01.05.2020 für die weitere Dauer der Schließung auf die Betragszahlungen zu verzichten. Eine Erstattung für die Zeit vom 16.03. bis 30.04.2020 erfolgt nicht.

 

In besonderen Härtefällen werden die Träger mit der Verwaltung Lösungen anbieten.

 

Hinweise:

 

Der Waldkindergarten betreut ausschließlich Kinder ab drei Jahren mit 4 – 5 stündiger Betreuungszeit, die somit per Gesetz seit dem 01.08.2018 alle beitragsfrei gestellt sind. Eine Beitragserstattung kommt somit für die „Waldkinder“ – da grundsätzlich beitragsfrei – nicht in Frage.

 

Die Spielkreise haben eigene Beiträge festgesetzt. Die Beitragsfreistellung ab dem 3. Geburtstag wurde per Samtgemeinderatsbeschluss auch auf die Spielkreise im Rahmen der Gleichbehandlung beschlossen.

 

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Beitragsausfälle DRK-Kitas: rd. 39.300 € pro Monat

Beitragsausfälle Kita Hillerse „St. Viti“ (1 Krippengruppe): rd. 3.300 € pro Monat

Spielkreise: rd. 1.500 € pro Monat

Schulkindbetreuung: rd. 850 € pro Monat

 

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Anlage/n:

Beitragsstaffel ab 01.08.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beitragsstaffel ab 01.08.2019 (32 KB)      
Stammbaum:
SGM/2020/350   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-01   Kindertagesstättenbeiträge für Notbetreuung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-02   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown Januar 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-03   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown März 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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