Vorlage - LEI/2020/217  

Betreff: Umbildungen des
a) Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
b) Haushaltsausschusses
c) Jugend-, Sport- und Kulturausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95-Mi
Beratungsfolge:
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
19.05.2020 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
§ 71 NKomVG (002)  
Verteilung Auschussvorsitz Leiferde (002)  
Sitzverteilung Fachausschüsse Leiferde (002)  

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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Gemeinderat Leiferde stellt im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss folgende Ausschussbesetzung fest:

 

1. Vorschlag CDU-Fraktion inkl. stellv. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag CDU-Fraktion

1. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne inkl. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne

1. Vorschlag Gruppe UWG

 

Eine Änderung bei den Bürgervertretern erfolgt nicht.

 

b) Der Gemeinderat Leiferde stellt im Haushaltsausschuss folgende Ausschussbesetzung fest:

 

1. Vorschlag CDU-Fraktion inkl. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag CDU-Fraktion

1. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne inkl. stellv. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne

1. Vorschlag Gruppe UWG

 

Eine Änderung bei den Bürgervertretern erfolgt nicht.

 

c) Der Gemeinderat Leiferde stellt im Jugend-, Sport- und Kulturausschuss folgende Ausschussbesetzung fest:

 

1. Vorschlag CDU-Fraktion inkl. stellv. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag CDU-Fraktion

1. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne inkl. Ausschussvorsitz

2. Vorschlag Gruppe SPD/Grüne

1. Vorschlag Gruppe UWG

 

Eine Änderung bei den Bürgervertretern erfolgt nicht.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der Gründung der Gruppe „UWG“ im Gemeinderat Leiferde ist eine Umbildung der Fachausschüsse erforderlich.

 

Das Berechnungsverfahren ergibt sich aus den Regelungen des § 71 NKomVG und ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.

 

Demnach entfallen auf die CDU-Fraktion jeweils zwei Sitze, auf die Gruppe SPD/Grüne jeweils zwei Sitze sowie auf die Gruppe UWG jeweils ein Sitz in den Fachausschüssen.

 

Nach § 71 Abs. 9 S. 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder aus einem Ausschuss abberufen und durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.

 

Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

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Anlage/n:

§ 71 Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG)

Zuteilung Ausschussvorsitze

Sitzverteilung Fachausschüsse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 71 NKomVG (002) (14 KB)      
Anlage 2 2 Verteilung Auschussvorsitz Leiferde (002) (10 KB)      
Anlage 3 3 Sitzverteilung Fachausschüsse Leiferde (002) (11 KB)      
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