Vorlage - MEI/2020/288
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Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuchs (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans "Windpark-Seershausen", Gemeindeteil Seershausen, für das in der Anlage dargestellte Gebiet.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
- Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
- Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens werden außerplanmäßig Mittel in Höhe von 20.000 € unter dem Kostenträger 5110000 – Bauleitplanung – bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der Planbereich befindet sich nordwestlich der bebauten Ortslage von Seershausen. Nach den zeichnerischen Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes mit seiner 1. Änderung ist der Bereich als Vorranggebiet für die Windenergie "GF Meinersen-Seershausen 01" festgelegt. Windenergieanlagen (WEA) gelten ab einer gewissen Anzahl und/oder einer gewissen Größe wegen der von ihnen ausgehenden Wirkungen auf ihre Umgebung, insbesondere auf das Landschaftsbild, als raumbedeutend; dies trifft vor allem auf die aktuellen Schwachwind-Anlagentypen mit Höhen von mehr als 180 m zu. Um die negativen Auswirkungen von WEA steuern und auf bestimmte Bereiche beschränken zu können, hat der Bundesgesetzgeber gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sowohl den Gemeinden als auch der Raumordnung die Möglichkeit eingeräumt, die Anlagen an bestimmten Standorten zu konzentrieren und im übrigen Planungsraum auszuschließen. Dieses ist durch die Raumordnung erfolgt.
Die Gemeinde Meinersen plant, den Bebauungsplan "Windpark Seershausen" im Rahmen der städtebaulichen "Feinsteuerung" aufzustellen. Zugleich soll zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich beschlossen werden.
Es ist beabsichtigt, die städtebauliche Entwicklung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Windpark Seershausen" derart zu steuern, dass die dörflichen Siedlungsstrukturen sowie das Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dabei sind bestehende Windparks z. B. bei Uetze und Böckelse in die Betrachtungen einzubeziehen. Um dies zu gewährleisten, soll die Höhe der Windenergieanlagen auf angemessenen Grad beschränkt werden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen unter dem Budget 5110000 – Bauleitplanung – Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 20.000 €.
Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen | |
Überplanmäßige Ausgabe | NEIN |
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BPlan Windpark-Seershausen_Abgrenzung (280 KB) |