Vorlage - MEI/2020/298  

Betreff: Pflichtenbelehrung des Bürgervertreters;
hier: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
16.06.2020 
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage  

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Sachverhalt:

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses

 

Christian Lenz

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage (17 KB)      
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