Vorlage - SGM/2020/369  

Betreff: Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
24.06.2020 
13. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Anhörung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
10.09.2020 
27. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Zusammenfassung Corona-Auswirkung Gemeinden  
Beantwortung der Fragen Ratsherr Wrede und Ratsherr Beutner - Mail vom 11.06.2020  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berichtet zu den unterjährigen Effekten, die durch die seit März 2020 herrschende Pandemie direkte und mittelbare Auswirkungen auf den Haushalt der Samtgemeinde haben.

 

Für die einzelnen Fachbereiche und ihre Produkte ergeben sich die folgenden pandemieverursachten Sachverhalte:

 

FB 10

-          Zuschuss an den Nabu, 13.000 € mit Vorlage SGM/2020/352

-          Ca. 30.000 € Aufwendungen (geschätzt) Waldbad, s. Vorlage SGM/2020/366

-          Durch die reglementierte Nutzung ist mit einem erheblichen Einnahmeausfall zu rechnen.

-          Rd. 2.000 € Aufwendungen für voraussichtlich bis Endes der Badesaison noch anzuschaffender Desinfektionsmittel usw. f. Waldbad (in der o. g. Vorlage noch nicht enthalten)

-          Ca. 14.000 € Aufwendungen f. bisher angeschaffte Masken, Hygieneschutzwände, Flächen- u. Handdesinfektionsmittel, etc. für SG-Personal

-          Rd.  5.700 € für die Zwischenreinigung Rathaus, Container (Beginn war 11.05., Betrag ist davon ausgehend berechnet, dass die Zwischenreinigung bis zum Ende des Jahres 2020 weiterhin erfolgen soll)

-          Rd. 6.000 € Aufwendungen voraussichtlich bis Ende des Jahres für noch anzuschaffendes Desinfektionsmittel, Masken usw. für Mitarbeiter

-          Die Mehraufwendungen, welche durch vermehrte Nutzung von Laptops im Homeoffice entstanden sind, können noch nicht beziffert werden. Dies wird erst im Laufe des Jahres mit dem IT-Verbund abgerechnet.

 

FB 20

-          Für die Reinigung der Schulen und Sporthallen sind bisher keine zusätzlichen Kosten aufgelaufen – die Schließung führte zu Einsparungen. Der mit Beginn der Schultätigkeit / Vereinshallennutzung einsetzende Mehraufwand lässt sich noch nicht beziffern.

FB 30

-          Ca. 7.500 € Aufwendungen für bisher angeschaffte Masken, Flächen- u. Handdesinfektionsmittel, etc. für Feuerwehrkräfte

 

FB 50

-          Zwei volle Monate (Mai und Juni) mit je 45.000 € Aufwand durch Übernahme der Elternbeiträge für Krippenkinder und Randzeitenbetreuung an die durch die SG beauftragten Anbieter der Krippenbetreuung (Beschluss des SG-Rates v. 28.04.2020)

-          Ab 22.06. soll ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ angeboten werden. Dies sollte mit stetig ansteigendem Angebot höchstens noch die Monate Juli und August mit anteilig höchstens 50 % Ausfall der Beitragszahlungen ausmachen. So bewertet kommt noch 2 x 22.500 Euro hinzu.

-          Ca. 9.000 € Aufwendungen für bisher angeschaffte Tröpfchenschutzscheiben in den Sekretariaten, Masken, Flächen- u. Handdesinfektionsmittel, etc.

 

FB 60

-          Im Zuge der Kontaktbeschränkungen sind die Friedhofskapellen weniger in Anspruch genommen worden. Eine finanzielle Auswirkung ist hier aber noch nicht abzusehen.

Insbesondere die kleineren Anschaffungen konnten vorerst aus Haushaltsresten und den Budgets bereitgestellt werden. Zum Jahresende werden hier sicherlich ÜPL/APL erforderlich werden. Für die größeren Beträge sind entsprechende Beschlussvorlagen für den Rat erfolgt oder in der Erstellung.

 

 

Prognose für Entwicklung bis zum Jahresende

 

Im Paket der kommunalen Finanzierung (Finanzausgleich, Einkommensteueranteile, Umsatzsteueranteile) können zu den nächsten Abrechnungsterminen im August und November sicherlich die ersten Effekte der Konjunkturentwicklung als Tendenzen für die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden abgelesen werden. Mittelfristige Folgen wie ein Anstieg der Arbeitslosigkeit, Unternehmensinsolvenzen und Vergleichbares werden aber erst ab 2021 volle Wirkung entfalten. In der Anlage ist die schon heute (teilweise) zu beobachtende Entwicklung bei der Gewerbesteuer (und fast vernachlässigbar der Vergnügungssteuer) der Mitgliedsgemeinden dargestellt. Auf die Kurzlebigkeit und Vorläufigkeit (für einen Zeitraum von bis zu 2022) ist noch einmal ausdrücklich hinzuweisen.

Viele seit dem März 2020 in Deutschland beobachtete Entwicklungen in allen öffentlichen und privaten Bereichen bestätigen einerseits die bisher getroffenen Maßnahmen. Die vorsichtige Öffnung aller gesellschaftlichen, öffentlichen und gewerblichen Bereiche, stets unter Einhaltung grundsätzlicher und spezieller Hygienemaßnahmen, scheint ohne das Gesundheitssystem zu überlasten, umsetzbar. Sollte es zu größeren Vorfällen oder im Herbst zu der „zweiten“ Welle kommen sind auch für das Samtgemeindegebiet weitere zusätzliche finanziellen Belastungen zu erwarten. Diese sollten sich aber mit den o.a. aufgeführten bisherigen Auswirkungen vergleichen lassen.

 

Da die Samtgemeinde über eine ausreichende Rücklage verfügt, kann, neben der formalen Pflicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes, die Entwicklung noch abgewartet werden.

 

Als mögliche Verbesserungen der derzeitigen und noch anstehenden Verschlechterungen der Finanzen werden zwei Bereiche der Samtgemeinde Entlastung bringen:

 

1. Mit Umsetzung des Corona-Paketes des Bundes wird die

-       Senkung der UST ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 (relevant für noch laufenden Maßnahmen und Aufträge mit Rechnungen des nächsten halben Jahres (Schieben auf 2021 lässt uns diesen Rabatt verlieren) eintreten

-       EEG Umlage ab 01.01.2021 reduziert (Strom günstiger)

2. Der Kreis Gifhorn wird nach intensiven Verhandlungen mit den HVB´s der  kreisangehörigen Kommunen noch eine weitere Zuweisung zu den               übertragenen Kita- und Krippenplätzen umsetzen.

  Weiterhin zeigt sich der Landkreis bisher gesprächsbereit, eine Reduzierung  der               Kreisumlage noch in 2020 umzusetzen. Generell vertritt der Landkreis               Gifhorn               aber regelmäßig den Standpunkt, den Gemeinden nur die finanzielle               Mindestausstattung zu belassen und in erster Linie seine eigenen Aufgaben               zu               erledigen.

 

Als Folge dessen empfiehlt FB 20 einen entsprechend höheren Betrag aus der Rücklage für die Haushaltsplanaufstellung 2021 und 2022 zu entnehmen. Dies erleichtert den Haushaltsausgleich der Mitgliedsgemeinden und mildert die finanziellen aktuellen Auswirkungen der Coronakrise ab. Die langfristigen Effekte im Finanzausgleich, bei der Gewerbesteuer und die Einkommenssteuerentwicklung können im hohen Umfang erst 2021 genauer betrachtet werden. Idealerweise können die Mitgliedsgemeinden durch diese Ausschüttung Rücklagen erhalten oder bilden, die für die mittelfristigen Mindereinnahmen der nächsten Jahre verwendet werden können.

 

 

Aktuelle Finanzsituation der Mitgliedsgemeinden

 

Seit dem Mitte März sind viele Gewerbetreibende unmittelbar durch verordnete Schließungen faktisch von ihrer Einnahmequelle getrennt worden. Auch indirekt sind Betriebe (z.B. Zulieferfirmen, Produzenten von Waren, Exporteure) je nach Geschäftsfeld ebenfalls von einem einen Umsatzausfall oder Rückgang betroffen.

Dies wirkt sich auf die gemeindlichen Finanzen in einer ersten Stufe als Ausfall bei Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 aus. Für die Gemeinden bildet sich die Wirkung in ihrer Art und Anzahl der betroffenen Betriebe und damit in ihrer absoluten Höhe sehr unterschiedlich ab. Je nach Ausrichtung und Gewichtung am gesamten Steueraufkommen der lokalen Gewerbetreibenden kann hier ein kleiner Anteil (so auch nur 10 % für eine Mitgliedsgemeinde) bis zu einem hohen Prozentsatz (Frankfurt, Gifhorn) an Einbußen führen. Hier ist die eher ländliche Struktur innerhalb der Samtgemeinde einmal von Vorteil – große Zulieferbetriebe für die Industrie sind nicht die Erbringer großer Anteile der Gewerbesteuer. Allerdings bleiben dabei zwei Faktoren problematisch.

 

1. Ob eine finanzielle Schieflage, die zu einem Gewinneinbruch (bis auf „Null“ –               analog geht die Gewerbesteuer auch herunter) führt, ausschließlich auf               Corona-Wirkungen beruht, ist nur durch zeitliche Beobachtungen               festzustellen. Also ob nach dem 17.03.2020 entsprechende Anträge auf               Stundung oder sogar Festsetzung des Finanzamtes über               Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 auf „Null“ Euro eingehen.

2. Unternehmen werden bis zu 2 Jahre nach Abschluss des Geschäftsjahres  veranlagt. Aktuell entstehen noch Gewerbesteueransprüche der Gemeinden               aus               dem Jahr 2018. Genauso werden erst 2022 noch etwaige Rückzahlungen an               die heutigen Gewerbesteuerzahler entstehen können.

 

 

Finanzbeziehungen zu den Mitgliedsgemeinden und dem Landkreis

 

Die Samtgemeinde Meinersen kann, falls erforderlich, noch bis zum 31.12.2020 einen Nachtragshaushalt aufstellen, um die Samtgemeindeumlage für die Mitgliedsgemeinden 2020 zu senken. Hiervon würde die Finanzausstattung der Gemeinden unmittelbar profitieren.

Der Landkreis Gifhorn kann, falls die finanzielle Notlage weiter ansteigt, auch bis zum 31.12.2020 noch die Kreisumlage reduzieren. Hiervon würden Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden als Kreisumlagezahler profitieren. Die bisherige Lesart lässt allerdings die Akzeptanz für die Größe der gerade entstehenden finanziellen Nöte fast aller Gebietseinheiten vermissen. Die Samtgemeinde Meinersen und die vier Mitgliedsgemeinden hoffen trotzdem auf eine nachhaltige Entlastung durch einen Nachtragshaushalt des Landkreises.

Grundsätzlich haben aber Samtgemeinde wie Landkreis einerseits keine wesentlichen Einnahmeausfälle (bis auf die Übernahme der Kinderbetreuungskosten- ausfälle der beauftragten Träger) durch die Krise zu verkraften. Allerdings fallen tatsächlich jetzt schon Mehrausgaben an. Infektionsschutz, Schutzausrüstungen, organisatorische Maßnahmen für das Waldbad, verstärkte Tätigkeiten des Gesundheitsamtes, usw.

 

 

Empfehlung

 

Die Konjunkturprogramme funktionieren, wenn Investitionen oder Aufträge stattfinden. Ein „Sparen“ der Kommunen führt unweigerlich zu einem Einnahme-Rückgang bei Auftragnehmern. Zusammen mit zögerlicher Auftragslage von privaten Haushalten werden so Firmen nicht mehr am Markt teilnehmen können, die Rezessionsspirale wird sich verschlimmern. Maßnahmen die dem Erhalt der kommunalen Infrastruktur dienen, sollten unbedingt weiterverfolgt werden, und nicht einer vermeintlich richtigen Schiebe- oder Sparstrategie zum Opfer fallen. Dies muss mittelfristig mit einem Erhalt von Einnahmen sowie einer gesunden strukturellen Investitions- und Aufgabenstrategie einhergehen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

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Anlage/n:

Zusammenfassung Corona-Auswirkungen der Gemeinden

Beantwortung der Fragen von Ratsherr Beutner und Ratsherr Wrede – Mail vom 11.06.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenfassung Corona-Auswirkung Gemeinden (359 KB)      
Anlage 2 2 Beantwortung der Fragen Ratsherr Wrede und Ratsherr Beutner - Mail vom 11.06.2020 (23 KB)      
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