Vorlage - SGM/2020/379
|
|
Sachverhalt:
Schülerinnen und Schüler in der Samtgemeinde Meinersen, deren Familien Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), SGB XII (Sozialhilfe) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen auch die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung voll erstattet. Mit dem Erlass des Starke-Familien-Gesetzes vom 01.08.2019 gab es u. a. deutliche Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. So wurden einerseits die Anträge auf Leistung deutlich erleichtert und der Eigenanteil der Eltern an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ist weggefallen. Alle anspruchsberechtigen Kinder erhalten seit dem 01.08.2019 ein kostenloses Mittagessen.
Die Samtgemeinde Meinersen hat im Jahr 2008 eine „Härtefallregelung“ eingeführt, um auch Schülerinnen und Schülern, deren Familien kurzfristig in Notlagen geraten und nicht dem o. g. Personenkreis angehören, ein kostenloses Mittagessen zu ermöglichen. Hierfür sind jährlich 5.000,- € im Haushalt eingeplant.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Samtgemeindeausschuss am 01.07.2008 gab es die Mensa lediglich für die Schülerinnen und Schüler der Meinerser Haupt- und Realschule. Mit der Einrichtung der Mensen in den Grundschulen wurde in den letzten Jahren die Subventionierung der Mittagessen auf alle Schülerinnen und Schüler ausgeweitert, die Schulen besuchen, die sich in der Schulträgerschaft der Samtgemeinde Meinersen befinden.
Für die korrekte Abwicklung der schulinternen Subventionierungen wird durch eine Lehrkraft, einen Sozialarbeiter/eine Sozialarbeiterin bzw. eine Ganztagskoordinatorin sowie eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Mensa gemeinsam entschieden, welche Kinder in diese Gruppe fallen.
Um das Antragsverfahren zu strukturieren und eine Handlungsanleitung für die Entscheidung über die jeweiligen Einzelfälle festzulegen, wurde zum 01.01.2020 ein entsprechender Vordruck eingeführt, der von den genannten Personen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die Unterstützung wird nur für einen begrenzten, konkret zu benennenden Zeitraum gewährt. So ist eine nachvollziehbare Bewilligung der Subventionierung sichergestellt.
Die Summe der schulinternen Subventionierungen betrug im Jahr 2019 rd. 320,- €.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Vordruck für schulinterne Subventionierung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vordruck schulinterne Subventionierung (21 KB) |