Vorlage - SGM/2020/350-01  

Betreff: Kindertagesstättenbeiträge für Notbetreuung
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2020/350
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
10.09.2020 
27. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten (einschließlich Schulkindbetreuung außerhalb der Betreuungszeiten der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen) in der Samtgemeinde Meinersen, die im Rahmen der Notgruppenbetreuung eingezogen worden sind, werden für die Monate Mai und Juni den Eltern in der veranlagten Höhe erstattet.

 

b)      Die den Kitaträgern entstehenden Mindereinnahmen bzw. Fehlbedarfe werden über die nächsten Betriebskostenabschläge 2020 ausgezahlt. Die genauen Zahlen sind von den Trägern dem Fachbereich 50 zu melden.

 

c)      Die Mehrausgaben für die Samtgemeinde Meinersen werden aus den außerplanmäßigen Zahlungen des Landkreises Gifhorn gedeckt, die zur Entlastung der Gebietseinheiten, die die Kinderbetreuung übernommen haben, wegen Mindereinnahmen durch die Corona-Pandemie entstanden sind.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 28.04.2020 wurde im SGR der Beschluss gefasst, dass die Elternbeiträge für Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen ab dem 01.05.2020 bis auf Weiteres während der angeordneten Schließung aufgrund der Corona-Pandemie nicht eingezogen werden. Hiervon sind die Betreuungszeiten ausgenommen, die im Rahmen der Notbetreuung in Anspruch genommen worden sind. In diesem Fall ist der volle vertraglich vereinbarte Monatsbeitrag fällig.

 

Bereits Ende Mai ist die erste schriftliche Beschwerde über die Verpflichtung zur Bezahlung der Notbetreuung – obwohl nicht die vollen vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in Anspruch genommen werden können – eingegangen. Zuvor und auch danach sind weitere telefonische oder schriftliche Beschwerden eingegangen.

 

Nunmehr gibt es Eltern, die z. B. erst in der Mitte oder sogar am Ende eines Monats ihr Kind in die Notbetreuung gegeben haben bzw. die Corona-Voraussetzungen erweitert worden sind, dass diese Familien nun Zugang zur Notbetreuung bekommen haben. Darüber hinaus, war insbesondere bei den kleineren Kindern eine erneute Eingewöhnung notwendig. In dieser Zeit sind die täglichen Betreuungsstunden auf ein Minimum reduziert, um die Kinder wieder an den Alltag in der Kita zu gewöhnen. Insbesondere diesen Eltern ist es nicht plausibel, warum sie den vollen Monatsbeitrag für z. B. 8 Betreuungsstunden zahlen müssen. Aufgrund der geringen Betreuungszeit war es vielen Elternteilen außerdem nicht möglich wieder arbeiten zu gehen. Stundenreduzierung, unbezahlter Urlaub, Kurzarbeitergeld, etc. musste teilweise in Anspruch genommen werden.

 

Zum 22.06.2020 wurde die Notbetreuung durch den eingeschränkten Betrieb ersetzt. Somit konnten wieder alle Kinder in die Einrichtungen zurückkehren. Aus diesem Grund wurde beschlossen, ab dem 01.07.2020 wieder mit der Beitragsheranziehung zu beginnen. Teilweise sind Kinder in der letzten Woche der Notbetreuung in die Kita zurückgekehrt und somit in die Zahlungsverpflichtung des Monatsbeitrages Juni „gerutscht“. Die restlichen Kinder sind nur eine Woche später zurückgekehrt und haben für Juni nichts gezahlt. Dies wiederum schürt zusätzlich das Ungerechtigkeitsgefühl der betroffenen Eltern.

 

Ein weiterer geschilderter Fall ist, dass ein Kind in einer Betriebskita der Medizinischen Hochschule Hannover betreut wird. Die Eltern mussten dort die Notbetreuung zahlen, weil dies so für die Samtgemeinde-Meinersen-Einwohnerkinder beschlossen worden ist. Die Hannoveraner Kinder wurden von der Stadt Hannover für die Notbetreuung beitragsfrei gestellt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Notbetreuung nachträglich beitragsfrei zu stellen und die Kosten den entsprechenden Familien zu erstatten.

 

In der ursprünglichen Vorlage wurden die finanziellen Einnahmeausfälle durch die Befreiung von der Zahlungspflicht ab Mai mit einer monatlichen Gesamtsumme von rd. 45.000 € beziffert. Diese Summe umfasst alle Kinder, die in den Kitas angemeldet sind. Die Elternbeiträge für die Notbetreuung sind nur ein geringer Teil davon.

 

Unabhängig davon, hat sich der Landkreis Gifhorn bereiterklärt, insgesamt 5 Millionen an die Gebietseinheiten für den Bereich der Kindertagesstätten auszuzahlen (Anteil SG: 564.786,84 €). Darüber hinaus sind lt. NSGB-RD 168/2020 angekündigt, 11 € je Einwohner zum 20.09.2020 zur Kompensation von Einnahmeausfällen, etc. im Kitabereich, auszuzahlen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Erstattungsbeitrag ist von den jeweiligen Trägern noch zu ermitteln. Die Kosten können aus den o. g. Einnahmen des Landkreises Gifhorn gedeckt werden und an die Träger erstattet werden bzw. über den nächsten Betriebskostenabschlag 2020 ausgezahlt werden.

 

 

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Anlage/n:

keine

Stammbaum:
SGM/2020/350   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-01   Kindertagesstättenbeiträge für Notbetreuung   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-02   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown Januar 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
SGM/2020/350-03   Erstattung Elternbeiträge Kindertagesstätten; hier: Aktuelle Entwicklung der Betreuungssituation in der Corona-Pandemie - Lockdown März 2021   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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