Vorlage - MEI/2020/309  

Betreff: Bebauungsplan "Fläche Gödecke", 1. Änderung, Gemeindeteil Seershausen;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/36
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
09.09.2020 
17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
30.09.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Fläche Gödecke 1_Änd Geltungsbereich  
BPlan Fläche Gödecke  
Fläche Gödecke Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/1966 „Fläche Gödecke“, 1. Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift, aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

4. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro Keller, Büro für städtebauliche Planung, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel der Nachverdichtung in zentraler Lage von Seershausen ist eine Vorhabenträgerin aus der Samtgemeinde Meinersen an die Verwaltung herangetreten. Insoweit wird u.a. beabsichtigt, auf den Flurstücken 20, 21 (tlw.) und 22, jeweils der Flur 9, Gemarkung Seershausen, mit einer Gesamtgröße von ca. 8.100 m², ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Mithin sollen so ca. 10 Bauplätze neu ermöglicht werden.

 

Der z.g. Änderungsbereich befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2/1966 "Fläche Gödecke" (genehmigt am 14.11.1968), der für diesen Bereich "Gewerbegebiet" festsetzt. Auslöser für die Planänderung ist die Aufgabe des im bisherigen Gewerbegebiet vorhandenen Betriebsstandortes. Durch die Planung soll eine Nachverdichtung der Wohngebiete in diesem Teil von Seershausen sowie eine Nachnutzung einer ansonsten drohenden Gewerbebrache erreicht werden.

 

Des Weiteren soll der Änderungsbereich über das bisherige Gewerbegebiet hinaus auf den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplans ausgeweitet werden, weil sich herausgestellt hat, dass die vorhandene Grundstücksstruktur und Bebauung nicht mit der Planzeichnung des ursprünglichen Bebauungsplans zusammenpasst. Die 1. Änderung wird daher als Anlass genommen, hier eine planerische Bereinigung vorzunehmen.

 

Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.

 

Die Aufstellung des dazu notwendigen städtebaulichen Vertrags (hier: regelt u.a. die Kostenübernahme durch die Vorhabenträgerin) würde als nächster Step erfolgen.         

 

Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Fläche Gödecke", 1. Änderung, mit Örtlicher Bauvorschrift, der Ursprungsbebauungsplan "Fläche Gödecke" sowie ein Lageplan.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt die Vorhabenträgerin.

 

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Ursprungsbebauungsplan

Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fläche Gödecke 1_Änd Geltungsbereich (1251 KB)      
Anlage 2 2 BPlan Fläche Gödecke (3675 KB)      
Anlage 3 3 Fläche Gödecke Lageplan (2775 KB)      
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