Vorlage - MEI/2020/310  

Betreff: Bebauungsplan "Hinter der Ohe II", Gemeindeteil Ohof;
hier: Änderung der Textlichen Festsetzung Nr. 4
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/34
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
09.09.2020 
17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Hinter der Ohe II Bebauungsplan  
Hinter der Ohe II Plananlage  
Hinter der Ohe II_Fotos Ortsbesichtigung  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Es erfolgt kein Vollausbau des Geh- und Radweges als öffentliche Straße.

 

2. Die Textliche Festsetzung Nr. 4 zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Hinter der Ohe II" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Meinersen, Ortsteil Ohof, ist in einem Verfahren gemäß § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch entsprechend zu ändern.

 

3. Dahingehend ist ein Ingenieurbüro für Stadtplanung entsprechend zu beauftragen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn hat der Bebauungsplan "Hinter der Ohe II" am 31.08.2018 Rechtskraft erlangt.

 

Die Verbindung zwischen der Wendeanlage im Neubaugebiet und dem "Teppichweg" wird im Bebauungsplan als "Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung" ausgewiesen (siehe Anlage).

 

Die textliche Festsetzung lautet insoweit:

"Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung ist gem. § 9 (2) BauGB bis zum Ablauf von 12 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes ausschließlich als Fuß- und Radweg gewidmet. Ab dem 1. Tag des 13. Jahres nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgt gem. § 6 (5) NStrG die Verkehrsübergabe und Widmung als Gemeindestraße."

 

Dahingehend muss generell zwischen der Errichtung/ Herstellung auf der einen und der formalen Widmung auf der anderen Seite unterschieden werden. Insoweit müsste die Verbindung zwischen der Wendeanlage des Neubaugebietes und dem "Teppichweg" - 9,50 m Straßenfläche sind dafür vorgesehen und freigelassen - in rd. 4 Jahren gemeinsam mit der Planstraße endgültig als Straßenverkehrsfläche ausgebaut und durch Poller abgetrennt werden. Für die ersten 12 Jahre erfolgt dann die Widmung als Fuß- und Radweg. Ab dem 13. Jahr werden die Poller entfernt und die bereits vollständig ausgebaute Straße wird als Gemeindestraße gewidmet.

 

Aktuell ist der Geh- und Radweg in einer Breite von rd. 1,50 m mit Tiefbordanlagen eingegrenzt und mit Stiefmütterchenkies befestigt. Die Teillänge des Teppichweges ist bisher nicht befestigt und stellt sich weiterhin als Sandweg dar (siehe Anlage).

 

Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.

 

Der Vorlage beigefügt ist ebenfalls eine Kopie des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Hinter der Ohe II" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Meinersen, Ortsteil Ohof.

 

Rechtliche Einschätzung:

 

Fachamtsseitig ist aufgrund der Erschließung von der Bundesstraße 214 ein nachträglicher Ausbau des Verbindungsweges als überflüssig zu bewerten. Auch die nachträgliche Erschließung des Baugebietes über den "Teppichweg" in Richtung "Seershäuser Straße" ergibt aus verkehrstechnischer Sicht keinen zusätzlichen Erschließungsvorteil. Die "Seershäuser Straße" ist in Richtung Seershausen für den Verkehr gesperrt und in Richtung Bundesstraße ist die direkte Anbindung für das Neubaugebiet die kürzere Alternative.

Zudem ist eine fußläufige Verbindung zur Kita und zum DGH vorhanden und völlig ausreichend.

 

Hinweis:

 

Sofern der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes zugestimmt wird, kann überlegt werden, die vorhandene Trasse des Verbindungsweges - analog dem Bebauungsplan "Harsebruch" in Päse - auf die Ausbaubreite eines Geh- und Radweges zu verringern und die Restfläche den Grundstücken "Am Postweg 9 und 14" zuzuschlagen. Dies setzt voraus, dass in dieser Trasse keine öffentlichen Leitungen verlegt wurden und die angrenzenden Grundstückseigentümer noch keine Einfriedung errichtet haben sowie letztendlich Kaufbereitschaft signalisieren. Dadurch könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 4.000,00 €.

 

 

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Anlage/n:

Bebauungsplan

Plananlage

2 Fotos (Ortsbesichtigung)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hinter der Ohe II Bebauungsplan (652 KB)      
Anlage 2 2 Hinter der Ohe II Plananlage (162 KB)      
Anlage 3 3 Hinter der Ohe II_Fotos Ortsbesichtigung (2971 KB)      
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