Vorlage - MEI/2020/316  

Betreff: Verkehrssicherungspflicht und finanzielle Belastung für das Grundstück "Eichenkamp" in Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 23 32 00/40
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Anhörung
Gemeinderat Meinersen Anhörung
30.09.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Lageplan  

Sachverhalt:

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage berichtet die Verwaltung über die stetigen Schwierigkeiten zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht und über die finanziellen Auswirkungen der Bewirtschaftung des Grundstücks „Eichenkamp“ in Meinersen. Ein Lageplan zur Kennzeichnung der Fläche ist als Anlage beigefügt.

 

Das Grundstück Eichenkamp ist bekanntlich mit hochstämmigen Eichen bewachsen. Die Parzelle wird intensiv durch die Bevölkerung u.a. wie folgt genutzt:

-          quer über das Grundstück führt ein Schulweg, der von Fußgängern und Radfahrern in Richtung Sportanlagen und Grundschule benutzt wird,

-          auf dem Grundstück befindet sich ein Bolzplatz,

-          gegenüber der Immobilie Kulturzentrum Meinersen wird zwischen den Baumreihen mit Kraftfahrzeugen geparkt,

-          durch die Neuausweisung des Bebauungsplanes und der Quartiersentwicklung „Kreuzkamp“ ist in dem städtebaulichen Vertrag festgehalten, dass der Investor die Erreichbarkeit der Fläche Eichenkamp durch einen barrierefreien Übergang des Grabens sicherstellt. Zudem sollen zusätzliche Bänke aufgestellt und ein Bouleplatz und ein Seniorenparcour angelegt werden. Über den Bau einer öffentlichen Schachanlage wurde gesprochen.

Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch

-          Baumfällungen,

-          Baumpflege,

-          Baumkontrollen und

-          Entfernung von Totholz

hat Fachbereich 20.4 Liegenschaften allein im Jahre 2019 einen Betrag in Höhe von 16.189,32 € verauslagt. Im lfd. HH-Jahr belaufen sich die Rechnungskosten auf bisher 9.841,53 €. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass die für den Herbst angedachten Baumfällungen noch ausgeführt werden müssen.

 

Aus Sicht des Bewirtschafters dieser Fläche müsste die Benutzbarkeit dieser Anlage im eigentlichen Sinne eingeschränkt bzw. ganz eingestellt werden. Allerdings ist genau das Gegenteil geplant.

 

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich gemeinsam mit dem Baumkontrolleur des hiesigen Bauhofes auf Folgendes hin:

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Zur Bewirtschaftung und Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht wird die Gemeinde jedes Jahr einen Betrag von über 10.000,00 leisten müssen. Diese Summe steigert sich im Verhältnis der Inanspruchnahme dieser Fläche durch die Bevölkerung.

 

  1. Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht

 

Hiermit wird angezeigt, dass die in der Dienstanweisung vom 01.05.2020 festgelegte Verkehrssicherungspflicht aufgrund der geplanten intensiven Nutzung der Fläche durch die Bevölkerung nur mit einem erhöhten Aufwand durch die Mitarbeiter des Bauhofes gewährleistet werden kann.

Dies liegt auch darin begründet, dass die Baumkronen aufgrund der letzten trockenen Sommer immens viel Totholz bilden und somit eine regelmäßige und intensive Kontrolle der Bäume notwendig ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich bereits aus dem Sachverhalt.

 

 


Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (369 KB)      
Nach oben springen