Vorlage - MEI/2020/317  

Betreff: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen für den Neubau von Wohngebäuden durch Privatpersonen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
30.09.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
07.09.2020 
14. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen rückverwiesen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Rili - Förderung v. Solar- u. Photovoltaikanlagen Vorschlag Verwaltung  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Meinersen fördert gem. der aufgestellten Richtlinie (als Anlage beigefügt) die Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Meinersen.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Gruppe CDU/FDP und Bündnis 90 Die Grünen wurde am 12.12.2019 beschlossen, dass im Neubaugebiet Harsebruch im OT Päse die Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen gefördert werden soll. Hierzu wurden im Haushalt 2020 15.000€ zur Verfügung gestellt, um die 15 Grundstücke mit dem jeweils möglichen Höchstfördersatz von 1.000€ pro Grundstück fördern zu können. Die Förderung sollte sich nur auf Neubauten in diesem Baugebiet beziehen. Es sollte sich dabei um ein Pilotprojekt handeln.

 

Der Beschluss vom 12.12.2019 beinhaltete aus Sicht der Verwaltungglicherweise eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Aus diesem Grund wurde der Beschluss zur Prüfung an das Rechtanwaltsbüro Appelhagen gegeben. Das Prüfungsergebnis bestätigte die Einschätzung der Verwaltung. Eine Förderung in der beschlossenen Form ist rechtlich erheblich bedenklich und nicht zu empfehlen.

 

Problematisch ist zum einen, dass sich die Förderung nur auf ein einzelnes Baugebiet beziehen sollte, zum anderen waren der Gegenstand der Förderung, die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren zu wenig konkretisiert. Es wurde deshalb empfohlen die Förderung zu erweitern und eine entsprechende Förderrichtlinie aufzustellen.

 

In Abstimmung mit der Mehrheitsgruppe des Rates der Gemeinde Meinersen wurde sich darauf verständigt eine solche Förderrichtlinie aufzustellen.

 

Die Verwaltung hat deshalb in enger Abstimmung mit dem Rechtanwaltsbüro Appelhagen eine Förderrichtlinie entworfen, die als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

 

Die grundsätzlichen Eckdaten dieser Richtlinie sind folgende:

 

1. Auf Grund der Einhaltung des Gelichbehandlungsgrundsatzes wird empfohlen das Fördergebiet aufzuweichen. Es besteht kein sachlicher Grund, weshalb nur Neubauten gefördert werden sollten, Bestandsbauten allerdings das Nachsehen haben. Wenn es Ziel der Gemeinde Meinersen sein sollte, dass erneuerbare Energien gefördert werden sollen, dann sollte dies auf alle Gebäude zutreffen. Auf Grund des Windhundprinzipes bei der Förderung kann es trotzdem möglich sein, dass hauptsächlich Eigentümer von Grundstücken in Päse den Vorrang erhalten. Grundsätzlich haben allerdings alle Bürger der Gemeinde Meinersen dieselben Chancen.

 

2. Der Entwurf der Satzung enthält unter Nr. 3, 5.2 und 5.6 jeweils eine Alternative Regelung die durch den Rat der Gemeinde Meinersen getroffen werden muss.

 

 

3. Gefördert werden nur Anlagen, welche gem. der BAFA-Liste (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) generell auf Grund ihrer Eigenschaften förderfähig sind.

 

4.  Die Zuwendung soll als nicht rückzahlbarere Zuschuss gewährt werden. Hierbei sind 10% der Rechnungssumme, höchstens allerdings 1.000€rderung pro Grundstück möglich. Ist die im Haushaltsplanr das jeweilige Haushaltsjahr vorgesehene Summe aufgebraucht, kann keine weitere Förderung erfolgen.

 

5.  Die Förderung wird über die Verwaltung abgewickelt. Zuständig ist der Fachbereich Finanzen.

 

6.  Die Satzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Folgejahre muss der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung eine Entscheidung über die Höhe der für die Förderung verfügbaren Haushaltsmittel treffen.

 

 


Anlage/n:

Rili rderung von Solar- und Photovoltaikanlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rili - Förderung v. Solar- u. Photovoltaikanlagen Vorschlag Verwaltung (224 KB)      
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