Vorlage - SGM/2020/357-01  

Betreff: Umsetzung von Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen - Digitalpakt-
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
SGM/2020/357
Beratungsfolge:
Schulausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
29.09.2020 
8. Sitzung des Schulausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
05.11.2020 
28. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen (RdErl. D. MK vom 08.08.2019- 07.08.2024- VORIS 22410) - Zuwendungsrichtlinie DigitalPakt - wird der nachfolgend dargestellten Vorgehensweise zugestimmt.

 

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Sachverhalt:

 

  1. Allgemein:

 

Durch den DigitalPakt Schule ist es in Niedersachsen jetzt möglich, die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Antragsberechtigt ist die Samtgemeinde Meinersen als Träger von kommunalen öffentlichen bildenden Schulen. Die Medienbildung hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler auf ein Leben in einer digitalisierten Welt vorzubereiten. Die zentrale Voraussetzung für eine Förderung ist die Erstellung des Medienbildungskonzeptes durch die Schulen.

 

Die Samtgemeinde Meinersen erhält laut Anlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen eine Fördersumme in Höhe von 651.737 €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Sockelbetrag in Höhe von 180.000 € (30.000 € pro Schule) sowie dem Pro-Kopfbetrag in Höhe von insgesamt 471.737 €. Die Fördermittel sind vorrangig für Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulen sowie für die Einrichtung von schulischem WLAN zu verwenden. Ebenso förderfähig sind der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lern-Infrastrukturen, Anzeige– und Interaktionsgeräte zum pädagogischen Betrieb in der Schule sowie digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung. Nachrangig können mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) gefördert werden. Hierzu muss die Schule allerdings über die o. g. notwendigen Infrastrukturen verfügen (zum Zeitpunkt der Antragstellung muss bestätigt werden, dass keine weiteren Investitionen gem. 2.1 bis 2.5 der Richtlinie erforderlich sind). Die Gesamtkosten dieser Endgeräte dürfen pro Schule 25.000 € nicht überschreiten. In dem Förderzeitraum bis 16.05.2023 spielen Zeitpunkt und Anzahl der Anträge keine Rolle. Bis zur maximalen Fördersumme können Schulträger mehrfach Anträge stellen.

 

Es wurden bereits 150.000 € außerplanmäßig bei I-Nr. 01 20 24301 zur Verfügung gestellt, um handlungsfähig zu sein und kurzfristig Maßnahmen nach dem DigitalPakt anschieben zu können. (Vorlage SGM/2020/357)

 

  1. Umsetzung:

 

- Finanzierung:

 

Zur Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem DigitalPakt werden nachfolgend dargestellte Mittelanmeldungen in den Haushalt 2021 aufgenommen:

 

  1. Mittel in Höhe von 321.737 € werden für das Haushaltsjahr 2021 bei der INr. 01 20 24301 für das Haushaltsjahr 2021 investiv aufgenommen. Damit wäre die gesamte Fördersumme, die nicht schulgebunden ist, im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

  1. Mittel in Höhe von insgesamt 180.000 € werden für das Haushaltsjahr 2021 jeweils investiv aufgenommen für

 

  1. Grundschule Hillerse   30.000 €
  2. Grundschule Leiferde   30.000 €
  3. Grundschule Meinersen  30.000 €
  4. Grundschule Müden   30.000 €
  5. Hauptschule Meinersen  30.000 €
  6. Realschule Meinersen  30.000 €

 

Diese Mittel sind schulgebunden zu verwenden.

 

Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze ist einzurichten.

 

Die Mittel aus dem DigitalPakt sind durch eine Förderung aus Bundesmitteln (90%) und aus Landesmitteln (10%) grundsätzlich kostenneutral zu veranschlagen. Daher sind entsprechende Einnahmeansätze im Haushalt 2021 aufzunehmen.

 

Die Maßnahmen sind von der Samtgemeinde Meinersen in der Regel vorzufinanzieren. Weiterhin hat die Samtgemeinde alle erforderliche räumlichen und sächlichen Kapazitäten bereitzustellen und sämtliche Folgekosten über die Nutzungsdauer zu tragen. Auch die Personalkosten für die Systemadministration trägt die Samtgemeinde über den IT-Verbund.

 

- Aktueller Sachstand:

 

  • In allen Schulen der Samtgemeinde Meinersen wurde eine Begehung zur Feststellung des Sachstandes zu den Vorgaben aus der Richtlinie Technik zur DigitalPakt durchgeführt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass alle Schulen die Anforderungen aus der Technik-Richtlinie erfüllen.

 

  • In allen Schulen wurde in 2019 und in 2020 die WLAN-Ausstattung umgesetzt und abgeschlossen.

 

Als Kommunikationsplattform für die Schulen und Eltern ist in allen Schulen die Software „IServ“ installiert worden. Die Realschule nutzt dieses Programm seit einigen Jahren; hier war die Anschaffung eines größeren Servers erforderlich. Grade im Zuge des „Home-Schooling“ während der Hochphase der Corona-Pandemie war dies kurzfristig umgesetzt worden und hat den Schulen und Eltern wertvolle Unterstützung geboten.


 

- Weiteres Vorgehen:

 

  • Die Schulen erarbeiten die jeweiligen individuellen pädagogischen Medienkonzepte, um weitere Handlungsschritte ableiten zu können. Die pädagogischen Medienkonzepte mit den daraus resultierenden Antragsstellungen für Mittel aus dem DigitalPakt werden der Politik zu gegebener Zeit vorgestellt. Dabei muss beachtet werden, dass bei einer Antragsstellung eine Frist von sechs Monaten gilt, bis das endgültige Medienkonzept der jeweiligen Schule nachgereicht werden muss. Die vorgelegten Medienbildungskonzepte der Schulen werden zwischen Schule, IT-Verbund und Verwaltung abgestimmt. Die technische Machbarkeit und die Umsetzung in den jeweiligen Schulen muss vom IT-Verbund geprüft werden. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen müssen ermittelt werden, vergaberechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden und im Vorfeld der Antragsstellung die Förderfähigkeit der Maßnahmen überprüft werden.

 

  • Weiterhin muss sichergestellt sein, dass Anschaffungen aus dem DigitalPakt in der in der Richtlinie vorgegebenen Reihenfolge erfolgen müssen. Danach kommt die Anschaffung von mobilen Endgeräten an die letzte Stelle und darf einen Kostenumfang von 25.000 € pro Schule nicht überschreiten.

 

  • Die einzelnen Maßnahmen aus dem DigitalPakt werden abschließend zusammengefasst und den politischen Gremien vorgelegt.

 

Die Zuwendungsrichtlinie DigitalPakt beinhaltet keine dauerhafte Kostenbeteiligung zur Digitalisierung in Schulen, die nach Auslaufen des Förderzeitraumes in 2024 greifen könnte. Es muss sich also darauf eingestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzungsdauer, die in der Richtlinie vorgegeben ist, sowie bei anschließender Abgängigkeit der Ausstattung auch wegen technischen Fortschrittes entsprechende Ersatzbeschaffungen zu 100 % aus Eigenmitteln zu finanzieren sind. Dies ist bei allen Maßnahmen, die umgesetzt werden, im Rahmen einer späteren Finanzplanung zu bedenken.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem DigitalPakt werden projektbezogen Auszahlungen erforderlich, die aktuell nicht beziffert werden können.

 

Auszahlungen für bereits laufende Maßnahmen entstehen in Höhe von 63.215 € für die WLAN-Ausstattung der Schulen sowie 53.400 € für die Installation der Kommunikationsplattform „IServ“ in den Schulen. Mittel stehen im Rahmen der bereits bewilligten Mittel bei der I-Nr. I 01 20 24301 zur Verfügung.

 

Die Deckung der umzusetzenden Maßnahmen ist über die Zuwendungen aus der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ in entsprechender Höhe gewährleistet.

 

Der Abschreibungsaufwand für zukünftige Maßnahmen wird projektbezogen ermittelt.

 

Für die aktuellen Maßnahmen beträgt der Abschreibungsaufwand:

 

WLAN-Ausstattung:  passive Netzkomponenten 13 Jahre   4.863 €

IServ: Anwendungen spezial 8 Jahre     6.675 €

 

Dagegen stehen allerdings die Sonderpostenerträge aus den Fördermitteln in gleicher Höhe, so dass diese Maßnahmen ergebnisneutral sind.

 

 

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Anlage/n:

Keine

Stammbaum:
SGM/2020/357   Umsetzung von Maßnahmen aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen - Digitalpakt-   Fachbereich 50 - Bildung, Jugend und Soziales   Beschlussvorlage
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