Vorlage - HIL/2020/141-01
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Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Schierkenweg-Nordost II“ sowie der Begründung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilligung gemäß § 3 (1) BauGB und aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wird zugestimmt.
2. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan gefasst. Auf die Vorlage HIL/2020/141 wird verwiesen.
In der Zeit vom 15.06.2020 bis zum 17.07.2020 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB wurden gleichzeitig beteiligt.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen mit entsprechenden Bemerkungen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zur Fortführung des Planverfahrens sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Verfahrensschritte erforderlich.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Zusammenstellung Stellungnahmen Verfahren § 4 (1) BauGB
Bebauungsplanentwurf
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | _Schierkenweg-NO-II_Bebauungsplan (357 KB) | ||||
2 | Begründung (1191 KB) | ||||
3 | Stellungnahme (181 KB) | ||||
4 | Stellungnahme_1 (549 KB) |
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